Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0417  

 
 
Betreff: Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. hier: Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters in den Vorstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz an Einreicher zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz hat laut geltender Satzung des Tourismusvereins Naturpark Barnim e.V. (§ 9) das Recht, ein Vorstandmitglied zu stellen.
 

Der Bürgermeister hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2021 dazu aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.

Auf der Sitzung des Ausschusses A 5 wurden Frau Lony Pfeiffer aus dem A 5 und Herr Marco Scafaro, Ortsvorsteher von Zerpenschleuse, benannt. Eine mehrheitliche Befürwortung der Mitglieder des A 5 erweist sich r Frau Pfeiffer zur Besetzung des Platzes im Tourismusverein.

 

Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in Gremien von Vereinen werden nach § 28 Abs. 2 Nr. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch die Gemeindevertretung bestellt.
 

Aus § 40 Abs. 1 BbgKVerf ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl erfolgt.

 

Das Prozedere in den Absätzen 2-4 des im § 40 geregelten Wahlverfahrens lautet wie folgt:
(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.
(3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt.
Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(4) Steht im ersten oder im zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.
 

Entsprechend der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz § 12 ist zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl aus der Mitte der Gemeindevertretung ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss setzt sich aus drei Gemeindevertretern zusammen.
 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis bekannt.

 

Mangels Rechtsgrundlage besteht keine Briefwahlmöglichkeit.

 

Die ordnungsgemäße Wahl seitens der Gemeindevertretung Wandlitz ist um Anschluss gemäß der Satzung des Tourismusvereins Naturpark Barnim e.V. 9) weiter zu behandeln.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs. 2 Nr. 6 und § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§ 12 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, ein Briefwahlverfahren gemäß § 12a der Gescftsordnung der Gemeindevertretung durchzuhren.

 


Anlagen:

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.03.2022 12:40:13   Stephanie Kowallik