Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:38
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 03.11.2020  
Ob SW-10/2020  
Ö 5  
Bericht der Ortsvorsteherin      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Erörterung des Problems dauerhaft parkender Fahrzeuge in den Grünstreifen der Siedlungsgebiete      
Ö 10  
Antag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 11  
Antrag der Fraktion AfD - Daseinsvorsorge - Versorgung der Einwohner der Gemeinde mit Ärzten, Fachärzten usw. - Infrastruktur strategisch beurteilen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0240  
Ö 12  
Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0242  
Ö 13  
Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0272  
Ö 14  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0258  
    VORLAGE
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Beschluss:

 

 

1. Die Gemeindevertretung verweist den Vorschlag zur Schaffung eines Ortsteilbudgets an die Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“. Die Thematik Ortsteilbudget wird in die Haushaltsberatung des Jahres 2022 miteinbezogen.

 

2. Die aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht ausgeschöpften Mittel werden zu 50% an die Ortsbeiräte übertragen.

 

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 45 - 
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

   
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 5 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

 

Zustimmung:  14

Ablehnung:   3 (Hintze)

Enthaltung:     3 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 18 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 0

Ablehnung:  5

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 1

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 2

 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 14 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  3

Enthaltung:  0

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 16 - 
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5 

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 3 (Herr Hintze) 

Enthaltung: 0

 

 

   
    19.01.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    23.02.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

Abstimmung zu 1. 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Abstimmung zu 2a

Zustimmung:  -

Ablehnung:  5

Enthaltung:  -

 

Abstimmung zu 2b

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Die Fraktionsgemeinschaft wird in diesem Zusammenhang eine gesonderte Beschlussvorlage zur Ergänzung der Hauptsatzung einbringen. Gleiches trifft auch auf die Kontrollrechte nach § 29 (BbgKVerf) der Ortsvorsteher, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind, zu.

 

 

   
    25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 25 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 1)

Zustimmung: 13

Ablehnung:  9  (Hintze)

Enthaltung:  7

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 100%)

Zustimmung: 11

Ablehnung:   13  (Hintze)

Enthaltung:    5

 

Abstimmungsergebnis (Punkt 2 - 50%)

Zustimmung: 20 (Hintze)

Ablehnung:    1

Enthaltung:    8

 

 

Ö 15  
Fraktionsantrag SPD: Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0274  
Ö 16  
5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2020-0052  
Ö 17  
Vorstellung des Sachstandes zum Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2020-0046  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 03.11.2020    
N 3     Grundstückstausch in der Gemarkung Schönwalde   BV-GV/2020-0262