Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV/2020-0046  

 
 
Betreff: Vorstellung des Sachstandes zum Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:TB 21 / TB
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    TB_Strassenverwaltung
   K_Kämmerei
   HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde zur Kenntnis
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Lanke zur Kenntnis
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden zur Kenntnis
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Basdorf zur Kenntnis
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf    
Ortsbeirat Schönerlinde zur Kenntnis
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Schönwalde zur Kenntnis
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen zur Kenntnis
19.01.2021    Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen      
Ortsbeirat Wandlitz zur Kenntnis
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse zur Kenntnis
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis
26.01.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss zur Kenntnis
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.02.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2009
Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2020
Übersichtskarte zur verkehrlichen Situation laut verkehrsrechtlicher Anordnung des LK Barnim auf den gemäß Radwegeausbaukonzept hergestellten Wegeverbindungen, Stand 2020

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Begründung / Erläuterung

 

1. Veranlassung

Auf ihrer Sitzung am 20.02.2020 hat die Gemeindevertretung die Fortschreibung des Radwegeausbaukonzeptes beschlossen.

Hierzu sollte seitens der Gemeindeverwaltung eine Berichterstattung zum Ist-Stand des Konzeptes erfolgen sowie daraus abzuleitende Maßnahmen zur Fortführung des Radwegeausbaukonzeptes vorgestellt werden.

 

Die Gemeindeverwaltung hat die Beschlussvorlage zum Anlass genommen, die Inhalte und den Sachstand zum Radwegeausbaukonzept aufzubereiten und in Form von digitalem Kartenmaterial zusammenzufassen.

 

Die erarbeiteten Übersichtskarten berücksichtigen die Sachstände aus den Jahren bis 2009 sowie 2020. Sie sind der Mitteilungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigelegt.

Darüber hinaus ist eine verkehrsrechtliche Betrachtung vorgenommen worden.

Hierzu vermittelt der Lageplan Anlage 3 einen Überblick.

 

Zur detaillierteren Einsicht sind die Dokumente im Übrigen im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner “Radwegeausbaukonzept“ zu finden.

 

2. Zum Sachstand 2009 (Anlage 1)

Ausgangspunkt der in dieser Mitteilungsvorlage zusammengefassten Sachstandsdarstellung bildet das im Jahr 2005 erarbeitete und im Jahr 2009 fortgeschriebene Radwegeausbaukonzept für die Gemeinde Wandlitz.

Das Konzept wurde seinerzeit in Tabellen- und händischer Kartenform erarbeitet und bildete bisher die Grundlage zur Festlegung von Prioritäten für den Ausbau der Radwege in allen neun Ortsteilen der Gemeinde.

Das Konzept gab einen Überblick über vorhandene und geplante Radwege. Diese wurden unterschieden in Wegeverbindungen zur Schulwegsicherung und zur touristischen Erschließung sowie in ortsteilverbindende Strecken. Dazu wurden u.a. Aspekte zum Ausbauzustand, zur Förder- und Beitragsfähigkeit sowie zu Kosten und zum Realisierungszeitraum betrachtet. 

 

3. Sachstand 2020 (Anlage 2)

Auf der Grundlage der Fassung aus dem Jahr 2009 erfolgte nunmehr eine Erfassung des im Jahre 2020 zu verzeichnenden Standes.

 

Analog der Unterteilung in

- vorhandene und befestigte Wegeverbindungen (grün)

- vorhandene, aber unbefestigte, Wege (blau)

- geplante Radwege (rot)

ist in der Anlage 2 dargestellt, welche Radwege im Zeitraum 2009 bis 2020 baulich hergestellt wurden.

 

Es ist ersichtlich, dass nunmehr die, an der das Gemeindegebiet durchziehenden Hauptachse L 100 (ehemals B 109) befindlichen Wegeführungen hergestellt worden sind. Dies erfolgte innerorts in der Regel im Zusammenhang mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt.

 

Als letztes Teilstück befindet sich noch der außerorts gelegene Radweg von Klosterfelde nach Zerpenschleuse in der Planung. Hier war eine außerordentlich lange Zeit für die baurechterlangende Planungsphase erforderlich. 

 

Die nach wie vor als „geplant“ ausgewiesenen Teilstücke sind bis auf die Planung der „Verbindung zwischen Naturparkmeridian (Lobetal-Lanke-Prenden) und dem Fernradweg Berlin-Usedom“ an überörtlichen Straßen gelegen, für die dem Land Brandenburg die Baulast obliegt. Dieses hat jetzt nach einer Phase der dankbaren Entgegennahme der Projektbearbeitung durch die Gemeinde nun wieder selbst die Projektplanung und -realisierung übernommen.

 

Bei den blau gekennzeichneten Wegeverbindungen handelt es sich überwiegend um Waldwege, die einen relativ guten, unbefestigten, Zustand aufweisen. Sie sind durch Kennzeichnung ausgewiesen.

Die Bestandsführung (bis hin zu kleinen Reparaturen) obliegt dem Landkreis.

 

4. Verkehrsrechtliche Betrachtung (Anlage 3)

Das vorliegende Radwegeausbaukonzept stellt (nur) auf die bauliche Herstellung der Radwege (Nebenanlage) ab.

Hiervon zu unterscheiden ist die verkehrsrechtliche Situation, d.h. ob die baulich hergestellte Nebenanlage rechtlich von Radfahrenden genutzt werden kann bzw. muss. Während die Zuständigkeit für den Bau und die Unterhaltung der Nebenlage regelmäßig bei der Gemeinde liegt, obliegt die Entscheidung über die Beschilderung der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (Straßenverkehrsbehörde).

Die Gemeinde wird zwar im Verfahren vor Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung angehört, die Entscheidungsbefugnis liegt jedoch bei der Straßenverkehrsbehörde.

 

Für die Nebenanlage kommt gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich insbesondere eine Beschilderung als kombinierter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240, Benutzungspflicht) bzw. als Gehweg mit Radfahrer frei (Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10, Benutzungsrecht) in Betracht.

 

Dementsprechend ist in der Anlage 3 die Unterteilung vorgenommen in Wegführungen,

- die baulich hergestellt und verkehrsrechtlich angeordnet sind (grün) 

- die temporär verkehrsrechtlich angeordnet sind (orange); d.h., das Benutzungsrecht   

   ist für einen Zeitraum von 5 Jahren verliehen   

- die bereits angeordnet worden waren, dann jedoch - wie im Folgenden

   beschrieben - abgeordnet wurden (rot)

- die baulich (z. Bsp. im Rahmen der touristischen Infrastrukturentwicklung) 

   hergestellt wurden, keine angeordnete Benutzungspflicht oder kein

   angeordnetes Benutzungsrecht aufweisen, dahingehend aber möglicherweise  

   qualifiziert werden sollten (violett)

- die keine Benutzungspflicht oder kein Benutzungsrecht aufweisen, aufgrund ihrer

   Lage als Waldweg auch nicht dahingehend zu qualifizieren sind (blau). 

 

In der Vergangenheit wurde nach der Umsetzung einer Radwegemaßnahme (insbesondere an Bundes- und Landesstraßen) regelmäßig eine Benutzungspflicht (kombinierter Geh- und Radweg) durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

In einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2010 stellte dieses fest, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann anzuordnen ist, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko eines Schadenfalles erheblich übersteigt.

 

In dessen Folge gingen bei der Straßenverkehrsbehörde mehrere Widersprüche zur Radwegebenutzungspflicht auch für Strecken im Gemeindegebiet ein.

Durch die Straßenverkehrsbehörde wurden die bestehenden benutzungspflichtigen Nebenanlagen im gesamten Gemeindegebiet sukzessive überprüft. Im Verfahren zu berücksichtigen waren u.a. die Streckenführung, der Ausbauzustand der Fahrbahn, die Breite der Fahrbahn, die Verkehrsbelastung und insbesondere die Breite der vorhandenen Nebenanlage.

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde zu den Anhörungen Stellung genommen, mit dem Ziel, zumindest ein Benutzungsrecht zu erhalten, das aus Sicht der Verwaltung als geboten erscheint.

 

In einer Vielzahl von Verfahren wurde durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch die ersatzlose Abordnung der Radwegebenutzungspflicht verfügt. Die Abordnungen wurden größtenteils damit begründet, dass die Ausbaubreite der befestigten Nebenanlage von in der Regel lediglich 2 m nicht ausreicht, um Nutzungskonflikte mit Fußgängern auszuschließen.

Zum Teil sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Allerdings konnte nach mehreren Abstimmungsterminen und Begehungen zumindest für die Ortsdurchfahrten Basdorf und Wandlitz eine vorübergehende Freigabe für die freiwillige Radbenutzung der Nebenanlage durch die Straßenverkehrsbehörde erzielt werden (Beschilderung Radfahrer frei bzw. langsame Radfahrer frei).

Die Anordnung erfolgte jedoch in beiden Fällen unter der Prämisse, dass seitens der Gemeinde Wandlitz innerhalb von 5 Jahren ein Radnutzungskonzept erarbeitet wird.

 

Die aktuelle Situation aus verkehrsrechtlicher Sicht ist als Gesamtübersicht der Anlage 3 zu dieser Mitteilungsvorlage zu entnehmen.

 

5. Schlussfolgerungen

Im Hinblick auf die Festlegungen von Maßnahmen zur Fortschreibung des Radwegeausbaukonzeptes ergeben sich aus der Sicht der Gemeindeverwaltung  folgende Schlussfolgerungen:

  1. Nach der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, die Benutzungspflicht für auf den Nebenanlagen Radfahrende in der Gemeinde Wandlitz verkehrsrechtlich zu überprüfen bzw. abzuordnen, sollte sich zunächst der Fokus auf die Qualifizierung der bestehenden ausgebauten Wegeverbindungen richten.

 

     Das seitens der Straßenverkehrsbehörde für die Nebenanlagen entlang der L100 in den Ortsteilen Basdorf und Wandlitz geforderte Radnutzungskonzept sollte in das Radwegeausbaukonzept integriert werden. Es sollte inhaltlich darauf ausgerichtet werden, Maßnahmen festzulegen, die geeignet sind, entlang der L100 für Radfahrer auf der Nebenanlage wenigstens ein Benutzungsrecht zu erzielen.

 

Nach einer ersten Einschätzung ist davon auszugehen, dass die dazu notwendigen Maßnahmen, zumindest teilweise, eine Neuaufteilung des Straßenraumes erfordern, die allen Nutzungsansprüchen (Lkw, Bus, Pkw, Fahrrad, Fußgänger) gerecht werden.

Eine Neuaufteilung des Straßenraumes der Landesstraße erfordert die Genehmigung des Landesbetriebes Straßenwesen als zuständigen Straßenbaulastträger.

 

2. Im Hinblick auf eine zielführende Bearbeitung ist eine Verkehrsanlagenplanung, mit dem Ziel einen Maßnahmekatalog zu erstellen, erforderlich.

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Maßnahmekataloges ist aufgrund der erheblichen Streckenlänge der Nebenanlagen entlang der L100 in Basdorf und Wandlitz eine Priorisierung der zu planenden und auszuführenden Maßnahmen (zum Beispiel hinsichtlich der Schulwegsicherung) erforderlich.

 

3. Im Rahmen der Sitzung der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden am 27.10.2020 wurden der Sachstand sowie die Vorstellungen der Gemeindeverwaltung bzgl. der Fortschreibung des Radwegeausbaukonzeptes vorab erläutert.

 

Neben der vorgeschlagenen Ergänzung des Radwegeausbaukonzeptes um ein Radnutzungskonzept wurden auf der Sitzung weitere Hinweise und Anregungen zur Fortschreibung des Ausbaukonzeptes geäußert. Diese bezogen sich auf die Prüfung von zusätzlichen Strecken zur Radverkehrsführung abseits der Hauptstrecken, auf die verkehrsrechtliche Anlage von Fahrradstraßen auf den kommunalen Anliegerstraßen sowie auf die Errichtung von Ladestationen für E-Bikes.

 

Hierbei sollte auch eine Überprüfung der in der Anlage 3 violett dargestellten Wegeführungen vorgenommen werden. Zwar wurde seinerzeit vielfach eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Verkehrsbehörde für entbehrlich gehalten (bauliche Herstellung sei ausreichend), angesichts der heutigen verkehrsrechtlichen Situation erscheint die Prüfung einer entsprechenden Qualifizierung jedoch als erforderlich.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte eine „ortsteilbezogene“ Konkretisierung der Maßnahmen, die in der Fortschreibung des Radwegeausbaukonzeptes Berücksichtigung finden sollen, vorgenommen werden.

Hierzu wird vorgeschlagen, diese in jeweils gesonderten Terminen, gemeinsam mit dem Bauamt, zu entwickeln.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)

StVO (Straßenverkehrsordnung) und VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StVO)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Ist-Stand zum Radwegeausbaukonzept und die Vorschläge zu den abzuleitenden Maßnahmen zur Fortführung des Konzeptes zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage_1 Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2009

Anlage_2 Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2020

Anlage_3 Übersichtskarte zur verkehrlichen Situation laut

verkehrsrechtlicher Anordnung des LK Barnim auf den gemäß

  Radwegeausbaukonzept hergestellten Wegeverbindungen, Stand 2020 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2009 (2150 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtskarte zum Radwegeausbaukonzept, Stand 2020 (2153 KB)    
Anlage 3 3 Übersichtskarte zur verkehrlichen Situation laut verkehrsrechtlicher Anordnung des LK Barnim auf den gemäß Radwegeausbaukonzept hergestellten Wegeverbindungen, Stand 2020 (2196 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.12.2020 11:14:09   Kerstin Groß