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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 25.08.2015 |
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A2-07/2015 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Bericht aus dem A6 zur Umsetzung des Kommunalen Energiekonzeptes |
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Ö 8 |
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Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee, OT Schönerlinde
-Ausbaubeschluss- |
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BV-GV/2015-0141 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung- |
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BV-GV/2015-0146 |
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Ö 10 |
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Straßenbeleuchtungsanlage Bahnpromenade, OT Wandlitz
-Ausbaubeschluss- |
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BV-GV/2015-0151 |
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Ö 11 |
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Straßenbau "Gartenstraße" im OT Klosterfelde
-Ausbaubeschluss- |
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BV-GV/2015-0156 |
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Ö 12 |
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Bebauungsplan " Camping- und Wochenendhausplatz Lottschsee" Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2015-0164 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. |
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21.09.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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29.09.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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05.10.2015 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 15 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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15.10.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 1 (Herr Hintze) Enthaltung: .
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Ö 13 |
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Pachtvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Polizeisportverein Basdorf e.V. |
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BV-GV/2015-0165 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2015-0166 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Beteiligung der Öffentlichkeit - |
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BV-GV/2015-0167 |
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Ö 16 |
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Bauantrag zur Errichtung einer Einkaufswagenanlage
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 1791 |
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BV-HA/2015-0093 |
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Ö 17 |
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Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Schorfheide, OT Altenhof |
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MV-HA/2015-0012 |
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Ö 18 |
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Sachstandsmitteilung zum Instandsetzungskonzept Kulturbühne "Goldener Löwe" |
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MV-GV/2015-0016 |
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Ö 19 |
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Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes im OT Schönerlinde |
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MV-GV/2015-0018 |
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Ö 19.1 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges |
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N 20 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 25.08.2015 |
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N 21 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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