Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 21.09.2012 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Gesamtareal der ehemaligen Landespolizeischule in Form einer Bürgerversammlung, wo die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und erläutert wurden.
Die Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB in das Planverfahren eingebunden. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte mit Beschluss BV-GV/2015-0166. Das Abwägungsergebnis wurde in die vorliegende Planunterlage eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen:
- B-Planentwurfe (Stand: Sep. 2015) einschl. Begründung mit integriertem Umweltbericht – auf CD
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