Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Verwaltung wurde mit Beschlussfassung vom 23.04.2015 mit der Standortprüfung zur Errichtung eines Einzelhandelsstandortes im OT Schönerlinde, auf der gemeindliche Fläche an der Berliner Allee 19 (Chausseehaus), Flur 4, Flurstück 186, beauftragt.
Das Ergebnis dieser Standortprüfung ist als Anlage dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der Standortprüfung zur Errichtung eines Einzelhandelsstandortes im OT Schönerlinde zur Kenntnis.
Anlagen:
- Standortprüfung einschl. Übersichtsplan und Flurkartenauszug
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