Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0166  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 612601 - BP LPS-Teilbereich 2
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
21.09.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
22.09.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.09.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.10.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
150903_Abwägungsprotokoll
Nachtrag zur Beschlussfassung BV-GV_2015-0166
150921_Abwägung_TÖB_Nachtrag (2)
Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan_Ehemalige Landespoizeischule Basdorf_210915

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2015 den Planentwurf (Stand 27.04.2015) mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beauftragt.

 

Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokoliert.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf

§§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)     als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b)     als Beschluss in Blockabstimmung

 

  1. Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150903_Abwägungsprotokoll (411 KB)    
Anlage 2 2 Nachtrag zur Beschlussfassung BV-GV_2015-0166 (32 KB)    
Anlage 3 3 150921_Abwägung_TÖB_Nachtrag (2) (64 KB)    
Anlage 4 4 Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan_Ehemalige Landespoizeischule Basdorf_210915 (89 KB)