Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 13.10.2013 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee“. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt, die Nachbargemeinden wurden beteiligt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 13.01.2014 statt. Die, aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgenommenen wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen im Entwurf zum Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf, sind in einer Übersicht in der Anlage beigefügt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Anlagen:
-Übersicht über die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen im Entwurf zum Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf -Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung -Entwurf Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht und faunistischen Fachbeitrag
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