Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0164  

 
 
Betreff: Bebauungsplan " Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee" Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
21.09.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.09.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.10.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auswertung Töb-Beteiligung Vorentwurf_Stand-August 2015
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_ Gesamtplan
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Begründung
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Biotopkartierung_A3
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Legende_A3
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Planzeichnung_A3
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Städtebauliche_Kozeption_A3
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Textfestsetzungen
BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Umweltbericht
Faunistischer_Fachbeitrag_Juli-2014
Übersicht Änderungen im Entwurf

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung fasste am 13.10.2013 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee“. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung     durchgeführt, die Nachbargemeinden wurden beteiligt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 13.01.2014 statt.

Die, aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgenommenen wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen im Entwurf zum Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf, sind in einer Übersicht in der Anlage beigefügt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem, vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.  

 

 


Anlagen:

 

-Übersicht über die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen im Entwurf zum

Bebauungsplan gegenüber dem Vorentwurf

-Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

-Entwurf Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht und faunistischen Fachbeitrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung Töb-Beteiligung Vorentwurf_Stand-August 2015 (77 KB)    
Anlage 2 2 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_ Gesamtplan (1638 KB)    
Anlage 3 3 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Begründung (3387 KB)    
Anlage 4 4 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Biotopkartierung_A3 (543 KB)    
Anlage 5 5 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Legende_A3 (500 KB)    
Anlage 6 6 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Planzeichnung_A3 (566 KB)    
Anlage 7 7 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Städtebauliche_Kozeption_A3 (6776 KB)    
Anlage 8 8 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Textfestsetzungen (31 KB)    
Anlage 9 9 BP Campingplatz Lottschesee_Entwurf_Umweltbericht (2596 KB)    
Anlage 10 10 Faunistischer_Fachbeitrag_Juli-2014 (2716 KB)    
Anlage 11 11 Übersicht Änderungen im Entwurf (14 KB)