Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0151  

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtungsanlage Bahnpromenade, OT Wandlitz
-Ausbaubeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 22
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
22.09.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.09.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
15.10.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20150709125712
EP_Lageplan-Bahnprom200-1
EP_Lageplan-Bahnprom200-2
EP_Lageplan-Bahnprom200-3
EP_Lageplan-Bahnprom200-4
EP_Lageplan-Bahnprom200-5
EP_Lageplan-Bahnprom200-6
EP_Lageplan-Bahnprom200-7
EP_Lageplan-Bahnprom200-8
20150430104252
20150810084247

Begründung / Erläuterung

Gemäß Beschlussnummer BV-HA/2013-0333 wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz mit den Planungsleistungen für den grundhaften Straßenbau einschließlich der Straßenbeleuchtungsanlage in der Siedlung „Glück auf“ sowie der Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Bahnpromenade im OT Wandlitz beauftragt.

Zunächst wurde die Vorplanung zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Bahnpromenade im OT Wandlitz vorgezogen. Mit Beschlussnummer BV-GV/2015-0107 wurde die Vorplanung für die Bahnpromenade bestätigt.

 

Dementsprechend war die weitere Planung als technische Einheit für die vorgesehenen drei Bereiche der Bahnpromenade von der Bernauer Chaussee bis zur Narzissenstraße einschließlich Lupinenweg und Petunienweg vorzunehmen.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst die Herstellung von 36 Stück Lichtpunkten mit einem Lichtpunktabstand im Mittel von 32,50 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m.

 

Von der Bernauer Chaussee bis zur Brücke der B 273 (Bereich 1 und 2) werde 17 Stück Leuchten auf der westlichen Straßenseite angeordnet.

Von der Brücke der B 273 bis zur Narzissenstraße (Bereich 3) werden 19 Stück Leuchten auf der östlichen bebauten Straßenseite angeordnet. Davon jeweils 2 Stück Leuchten im Lupinenweg und Petunienweg.

 

Gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2015 soll als Leuchtmittel entsprechend dem aktuellen Stand der Technik eine LED-Beleuchtung zum Einsatz kommen.

 

Die Beleuchtungsanlage mit den aus der Vorplanung festgelegten Parametern wie:

 

-          Einsatz von Lampen des Typs „Wandlitz“

-          LED-Lampen als Leuchtmittel gemäß Grundsatzbeschluss der GV vom 19.02.2015

-          Regelabstand von 32,50 m

-          Lichtpunkthöhe von 4,30 m

 

ist den Anliegern auf der Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz in der Einwohnerversammlung vom 04.08.2015 vorgestellt worden.

 

Die Errichtung der Beleuchtungsanlage an der Bahnpromenade fand eine einheitliche Zustimmung. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.

 

Die geschätzte Investitionskosten für die Errichtung der gesamten Beleuchtungsanlage beträgt ca. 138.327 €.

 

Für die Erhebung von Beiträgen werden zwei Abrechnungsgebiete und ein beitragsfreies Gebiet gebildet (Anlage 1).

 

Bereich 1:

Dieser beginnt an der Bernauer Chaussee und endet am Flurstück 2547, Flur 6 (Zufahrt Bahnpromenade 25b/25c). Die geschätzten Investitionskosten betragen ca. 32.770 €. Hieraus ergibt ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz von 1,92 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Bereich 2:

Hier handelt es sich um den Bereich vom Flurstück 2547, Flur 6 (Zufahrt Bahnpromenade 25b/25c) bis zur Brücke der B 273. Die geschätzten Investitionskosten betragen 30.613 €. Da dieser Abschnitt komplett dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen hier ausgeschlossen.

 

Bereich 3:

Dieser Bereich beginnt an der Brücke der B 273 und endet an der Narzissenstraße, eingeschlossen sind der Lupinenweg und der Petunienweg. Die geschätzten Investitionskosten betragen 74.943 €. Danach ergibt sich hier ein Anliegerbeitrag nach der Straßenbaubeitragssatzung 1,29 € pro m² anrechenbarer Grundfläche.

 

Die Unterlagen der Entwurfsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Die Lagepläne sind im Ratsinformationssystem im Ordner „Beleuchtungsanlage Bahnpromenade“ einzusehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der

Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz


 

 

Finanzielle Auswirkungen:              Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

138.327,41

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

65.519,83

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

4.601,91

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

2.074,91

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

54100.785200

5410008029

145.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Bahnpromenade, basierend auf der Entwurfsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz, nach folgenden Parametern:

 

  1. Von der Bernauer Chaussee bis zur Brücke der B 273 (Bereich 1 und 2) werden 17 Stück Leuchten auf der westlichen Straßenseite angeordnet.
  2. Von der Brücke der B 273 bis zur Narzissenstraße (Bereich 3) werden 19 Stück Leuchten auf der östlichen bebauten Straßenseite angeordnet.
  3. Es erfolgt der Einsatz der ortstypischen Leuchten Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig
  4. Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,30 m.
  5. Der Abstand der Leuchten beträgt im Mittel ca. 32,50 m gemäß EN 13201.
  6. Als Leuchtmittel kommt LED Bestückung zum Einsatz.
  7. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt in den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  8. Die Baumaßnahme ist in den Teilbereichen 1 und 3 beitragspflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Abrechnungsgebiete

Anlage 3 Protokoll Einwohnerversammlung (öffentlich)

Anlage 4: Anwesenheitsliste (aus  datentechnischen Gründen nicht öffentlich)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 10 1 20150709125712 (258 KB)    
Anlage 1 2 EP_Lageplan-Bahnprom200-1 (118 KB)    
Anlage 2 3 EP_Lageplan-Bahnprom200-2 (118 KB)    
Anlage 3 4 EP_Lageplan-Bahnprom200-3 (89 KB)    
Anlage 4 5 EP_Lageplan-Bahnprom200-4 (158 KB)    
Anlage 5 6 EP_Lageplan-Bahnprom200-5 (112 KB)    
Anlage 6 7 EP_Lageplan-Bahnprom200-6 (106 KB)    
Anlage 7 8 EP_Lageplan-Bahnprom200-7 (120 KB)    
Anlage 8 9 EP_Lageplan-Bahnprom200-8 (105 KB)    
Anlage 9 10 20150430104252 (162 KB)    
Anlage 12 12 20150810084247 (203 KB)