Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Beschlussnummer BV-HA/2013-0333 wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz mit den Planungsleistungen für den grundhaften Straßenbau einschließlich der Straßenbeleuchtungsanlage in der Siedlung „Glück auf“ sowie der Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Bahnpromenade im OT Wandlitz beauftragt. Zunächst wurde die Vorplanung zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Bahnpromenade im OT Wandlitz vorgezogen. Mit Beschlussnummer BV-GV/2015-0107 wurde die Vorplanung für die Bahnpromenade bestätigt.
Dementsprechend war die weitere Planung als technische Einheit für die vorgesehenen drei Bereiche der Bahnpromenade von der Bernauer Chaussee bis zur Narzissenstraße einschließlich Lupinenweg und Petunienweg vorzunehmen.
Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst die Herstellung von 36 Stück Lichtpunkten mit einem Lichtpunktabstand im Mittel von 32,50 m und einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m.
Von der Bernauer Chaussee bis zur Brücke der B 273 (Bereich 1 und 2) werde 17 Stück Leuchten auf der westlichen Straßenseite angeordnet. Von der Brücke der B 273 bis zur Narzissenstraße (Bereich 3) werden 19 Stück Leuchten auf der östlichen bebauten Straßenseite angeordnet. Davon jeweils 2 Stück Leuchten im Lupinenweg und Petunienweg.
Gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2015 soll als Leuchtmittel entsprechend dem aktuellen Stand der Technik eine LED-Beleuchtung zum Einsatz kommen.
Die Beleuchtungsanlage mit den aus der Vorplanung festgelegten Parametern wie:
- Einsatz von Lampen des Typs „Wandlitz“ - LED-Lampen als Leuchtmittel gemäß Grundsatzbeschluss der GV vom 19.02.2015 - Regelabstand von 32,50 m - Lichtpunkthöhe von 4,30 m
ist den Anliegern auf der Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz in der Einwohnerversammlung vom 04.08.2015 vorgestellt worden.
Die Errichtung der Beleuchtungsanlage an der Bahnpromenade fand eine einheitliche Zustimmung. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.
Die geschätzte Investitionskosten für die Errichtung der gesamten Beleuchtungsanlage beträgt ca. 138.327 €.
Für die Erhebung von Beiträgen werden zwei Abrechnungsgebiete und ein beitragsfreies Gebiet gebildet (Anlage 1).
Bereich 1: Dieser beginnt an der Bernauer Chaussee und endet am Flurstück 2547, Flur 6 (Zufahrt Bahnpromenade 25b/25c). Die geschätzten Investitionskosten betragen ca. 32.770 €. Hieraus ergibt ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz von 1,92 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Bereich 2: Hier handelt es sich um den Bereich vom Flurstück 2547, Flur 6 (Zufahrt Bahnpromenade 25b/25c) bis zur Brücke der B 273. Die geschätzten Investitionskosten betragen 30.613 €. Da dieser Abschnitt komplett dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen hier ausgeschlossen.
Bereich 3: Dieser Bereich beginnt an der Brücke der B 273 und endet an der Narzissenstraße, eingeschlossen sind der Lupinenweg und der Petunienweg. Die geschätzten Investitionskosten betragen 74.943 €. Danach ergibt sich hier ein Anliegerbeitrag nach der Straßenbaubeitragssatzung 1,29 € pro m² anrechenbarer Grundfläche.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Die Lagepläne sind im Ratsinformationssystem im Ordner „Beleuchtungsanlage Bahnpromenade“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Bahnpromenade, basierend auf der Entwurfsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz, nach folgenden Parametern:
. Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Abrechnungsgebiete Anlage 3 Protokoll Einwohnerversammlung (öffentlich) Anlage 4: Anwesenheitsliste (aus datentechnischen Gründen nicht öffentlich)
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