Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 13.06.2013 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“. Folgende Planungsziele wurden vornehmlich angestrebt:
Feinsteuerung der Windkraft im Bereich des im Sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 6. August 2004 festgelegten Windeignungsgebiets Klosterfelde innerhalb der Gemarkung Klosterfelde.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde auf dieser Grundlage vom beauftragten Planungsbüro erstellt. Die Voruntersuchungen zum naturschutzfachlichen Raumwiderstand sind ebenfalls abgeschlossen. Mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 3 (1) BauGB werden die betroffenen Behörden aufgefordert, zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Hinweise zu geben. Zudem ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Anlagen:
Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand Juli 2015) einschließlich Voruntersuchung zu naturschutzfachlichen Raumwiderstand (Stand April 2014)
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