Der Haupt-
und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
-zurAbweichung
von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,. dass an den Dächern
von Hauptgebäudenzwingendortstypische Dachüberstände vorzusehen
sind
(§ 5 Absatz 4),
-zurAbweichung
von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von
Hauptgebäuden als Satteldächerauszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben
müssen (§ 5Absatz 2),
-zurAbweichung
von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass
Dachflächen von
Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbtenroten bis
rotbraunen
Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind.
(§ 5 Absatz 6)
01.06.2010 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 16.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
-zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,.dass an den Dächern von Hauptgebäuden zwingend ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind
(§ 5 Absatz 4),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5 Absatz 2),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass
Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis
rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind.
(§ 5 Absatz 6)
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
15.06.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
-zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,.dass an den Dächern von Hauptgebäuden zwingend ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind
(§ 5 Absatz 4),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5 Absatz 2),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass
Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis
rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind.
(§ 5 Absatz 6)
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:3
Ablehnung:2 (Herr Neudeck).
Enthaltung:1
21.06.2010 - A1 Hauptausschuss
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
-zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,.dass an den Dächern von Hauptgebäuden zwingend ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind
(§ 5 Absatz 4),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5 Absatz 2),
-zur Abweichung von der Festsetzungder Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass
Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis
rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind.