Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im November 2007 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmalig eine Spielplatzkonzeption beschlossen. In der Anlage befindet sich die Fortschreibung der Spielplatzkonzeption.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2 Ziffer 19 Bbg. Kommunalverfassung Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Spielplatzkonzeption und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
Für die Errichtung des Spielplatzes Rosenstraße, OT Basdorf sind im Haushaltsplan 2011- 80.000 € einzustellen.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bolzplatzes am Mühlenbecker Damm sind zu prüfen.
Anlagen: Spielplatzkonzeption
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