Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 08.06.2009 hat das Mehrgenerationshaus Conradinum
einen Antrag auf Zuwendung in Höhe von 18.000 € für das Jahr 2010 gestellt. Der
Zuschuss sollte zur Finanzierung der Personalkosten des Sozialarbeiters
verwendet werden. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden 7.600 € eingestellt.
Der Haushaltstitel wurde mit einem Sperrvermerk versehen, dass die Auszahlung
erst nach Freigabe durch den A1 geleistet werden darf. Die Ausschussmitglieder
wollten zunächst näher über das Konzept und die Finanzierung des
Mehrgenerationshauses informiert werden. Am 27.05.10 hat das Mehrgenerationshaus Conradinum
einen Antrag auf Auszahlung der Förderung in Höhe gestellt. Die Mittel sollen
ausschließlich zur Teilfinanzierung des im Conradinum beschäftigten
Sozialpädagogen verwendet werden. Gesetzliche Grundlagen §3 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Wandlitz Richtlinie
der Gemeinde Wandlitz über
die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht
Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz
beschließt die Gewährung eines Personalkostenzuschusses für den Sozialarbeiter
der Mehrgenerationenhaus Conradinum Wandlitz gGmbH in Höhe von 7.600 € für das
Haushaltsjahr 2010. Anlagen: Antrag auf Förderung vom 08.06.09 Antrag auf Auszahlung vom 27.05.10
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