Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0110  

 
 
Betreff: Umbau und Anbau an das vorhandene Restaurant "Strandbad Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
01.06.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Anlagen:
Anlage zur BV_HA_2010_0110

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Umbau Restaurants „Strandbad Wandlitz“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1732 vor
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zum Um- und Anbau des Restaurants „Strandbad Wandlitz“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1732 vor.

 

Folgende Umbau- und Anbaumaßnahmen sind geplant:

 

Die Gastraumfläche, die direkt an den Eingangsbereich grenzt, soll zukünftig als Verkaufsfläche für italienische Produkte und Weine (58,75 m²) sowie als Raum für die Eisproduktion (14,87 m²) genutzt werden. Die bisherige Gastraumfläche reduziert sich somit um 73,62 m² von 214,6 m² auf 140,98 m².   

 

Des Weiteren soll ein Anbau für einen Eisladen mit einer Grundfläche von insgesamt 106,39 m² errichtet werden. Zwischen dem Anbau und dem auf dem kommunalen Nachbarflurstück 1252/3 vorhandenen  Gebäude wird ein 3 m  breiter Streifen  von einer Bebauung freigehalten.

 

Im Gegenzug wird die an der dem Wandlitzsee zugewandten Gebäudeseite bereits errichtete vollständig umbaute Terrasse zur Terrasse zurückgebaut. 

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Baugrundstück als Sonderbaufläche „Strandbad“ dargestellt. Es ist planungsrechtlich dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Gemäß § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das beantragte Vorhaben ist nach § 34 Absatz 1 BauGB planungsrechtlich zulässig, es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Der neu geplante vollständig verglaste Gebäudeteil ordnet sich dem vorhandenen Gebäude unter. Durch die geplante Glasfront in Kombination mit der 3 m breiten Baulücke zum benachbarten Gebäude wird die Beeinträchtigung der Sichtachse zum Wandlitzsee auf ein vertretbares Maß reduziert.    

 

Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz müssen für das Gesamtvorhaben 29 Stellplätze + 1 Stellplatz  behindertengerecht   und nicht ablösbar   bereitgestellt werden. 27 Stellplätze und ein barrierefreier Stellplatz sind bereits gemäß Vertrag von 1998 abgelöst worden, so dass  ein Stellplatzbedarf von zwei Stellplätzen    besteht. Für diesen Bedarf wurde mit Datum vom 12.05.2010 ein entsprechender Stellplatzablösevertrag  zwischen dem Bauherren und dem Bürgermeister abgeschlossen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 60 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja      Einnahme von 5000,-€ aus Stellplatzablöse

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Um- und Anbau des Strandrestaurants Wandlitz auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732 zu.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_HA_2010_0110 (243 KB)