Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0224  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Bau einer Buswendeschleife im Bereich der zukünftigen Sportstätte im Ortsteil Wandlitz (B 109)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schubert, Kai
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
01.06.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.07.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2010_0224

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ umzusetzen
Begründung / Erläuterung

 

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ umzusetzen.

 

Auf Grund der bis heute nicht gesicherten Fördermittelmodalitäten für den Bau des Kunstrasenplatzes wird nun angestrebt, die Buswendeschleife inklusive der Parkplätze vorzuziehen.

 

Die Buswendeschleife würde zu einer wesentlichen Erleichterung des Schülerverkehres zu Schulbeginn und zum Schulschluss, mit entsprechender Entlastung für die B 109, führen.

Durch das Vorziehen des Baus der Parkplätze käme es zu einer Verbesserung der Parkplatzsituation.

 

Die Herstellung der Buswendeschleife und der Parkplätze getrennt vom Kunstrasenplatz als vorgezogene Leistung ist nach Auffassung des Objektplaners ohne Probleme realisierbar. 

 

Zur Finanzierung der Maßnahme sind in diesem Jahr Eigenmittel in Höhe von 561.100,00 € im Haushalt eingestellt. Gemäß Kostenschätzung des Objektplaners liegt der Ansatz für die Buswendeschleife und die Parkplätze bei 483.500,00 €.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja   Nein

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.680.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

700.900,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

2010

42420.785100

4242008001

561.100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Bau der Buswendeschleife und der Parkplätze im Bereich der zukünftigen Sportstätte im OT Wandlitz an der B 109 vorzuziehen.

  2. Die Finanzierung erfolgt aus den für die Gesamtbaumaßnahme „Errichtung eines Kunstrasenplatzes inklusive Nebenanlage „ im Haushalt 2010 eingestellten Eigenmitteln.

  3. Der vorliegende Plan zur Buswendeschleife beinhaltet bereits die wesentlichen Aspekte der Entwurfsplanung und findet bereits im Bebauungsplan Berücksichtigung.

  4. Auf Grund des fortgeschrittenen Planstandes wird der Bürgermeister ermächtigt, das Vorhaben wie dargestellt umsetzen zu lassen, ohne dass die weiterführende Entwurfs- und  Genehmigungsplanung erneut in den Gremien beschlossen wird. Diese Verfahrensweise würde die Realisierung noch in diesem Jahr ermöglichen.
Anlagen:

Anlagen:

Übersichtsplan Sportstätte Gemeinde Wandlitz mit Buswendeschleife und Parkplätzen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2010_0224 (43 KB)