Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Teilabschnitt der Beusterstraße zwischen
Güterbahnhofstraße und Gelände des Heizkraftwerkes ist als betrieblich
öffentliche Straße im Straßenverzeichnis eingetragen. Auf einer Länge von 111 m
befindet sich eine 4,9 m breite asphaltierte Fahrbahn. In Höhe der Grenze
zwischen den Flurstücken 663 und 13/1 wurde ein Tor errichtet, um illegale
Ablagerungen auf den angrenzenden Grundstücken zu verhindern. Der
Fahrzeugverkehr ist auf die Betriebszeiten der anliegenden Gewerbe
eingeschränkt, für Fußgänger blieb die Straße weiterhin offen. Für die Straßenlandflurstücke zwischen dem Tor und
dem Gelände des Heizkraftwerkes liegt ein Antrag auf Erwerb vor. Die BPK
Biopower Klosterfelde GmbH will eine Teilfläche des Flurstücks 589 und die BPK
Solarpark Klosterfelde GmbH eine Teilfläche des Flurstücks 24 erwerben. Die Fläche
des Flurstücks 589 soll als Zufahrt zum Heizwerk dienen und die Fläche des
Flurstücks 24 soll in die Nutzung des Solarparkes einbezogen werden. Mit Geh-,
Fahr- und Leitungsrechten soll die Zufahrt für die Kingspan GmbH als einzigen
weiteren Anlieger dieses Straßenabschnittes grundbuchlich gesichert werden. Gemäß § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen
Straßengesetzes soll die Einziehung der Straße verfügt werden, wenn eine Straße
jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen
Wohls vorliegen. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche
Sondernutzung. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher öffentlich
bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz Finanzielle Auswirkungen: Nein o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht
Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, ein
Einziehungsverfahren für den Abschnitt der Beusterstraße zwischen dem Tor in
Höhe der nördlichen Grenze des Flurstücks 13/1 und dem Gelände des Heizwerkes
einzuleiten. Anlagen: Flurkarte
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