Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bürgermeister hat den Beschluss zur Vorlage „Tourismusverein Naturpark Barnim e.V., hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand “, Vorlage-Nr.: BV-GV/2010-0206 gemäß § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg beanstandet. Die Gemeindevertretung hat gemäß § 55 BbgKVerf erneut zu entscheiden. Am 02. Juni 2010 wird im Tourismusverein Naturpark Barnim ein neuer Vorstand gewählt. Die Gemeinde Wandlitz hat laut Satzung das Recht ein Vorstandsmitglied zu entsenden. In der vergangenen Wahlperiode wurde Frau Christel Wilke in den Vorstand entsandt. Hinsichtlich der Wahl des neuen Vorstandes, hat Frau Christel Wilke erklärt, aus persönlichen Gründen die Vertretung für die Gemeinde Wandlitz im Vorstand des Tourismusvereins nicht mehr wahrnehmen zu können. Daher ist die Bestellung (Wahl) eines neuen Vertreters erforderlich. Die Wahl erfolgt nach § 40 BbgKverf. Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren lautet wie folgt: (2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt. (3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Steht im ersten oder im zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden. Entsprechend der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz ist zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl aus der Mitte der Gemeindevertretung ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss setzt sich aus drei Gemeindevertretern zusammen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis bekannt. Soweit der Beschluss nicht gefasst wird, gilt der Beschluss zur Vorlage BV-GV/2010-0206 als aufgehoben. Gesetzliche
Grundlagen § 55
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 28 Abs.
2Nr. 6 und § 40 BbgKVerf Beschluss: 1. Die
Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte Frau /
Herr ………………………………………………………………. als
Vertreter der Gemeinde Wandlitz in den Vorstand des Tourismusvereins Naturpark
Barnim. oder *2. Die Gemeindevertretung beschließt (auf
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2010) den Sitz im
Vorstand des Tourismusvereins Naturpark Barnim nicht zu besetzen. |
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