Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.
31.08.2009 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:2
Enthaltung:1
15.09.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt in Blockabstimmung
Zustimmung:5
Ablehnung:.
Enthaltung:1
Abstimmung über das Abwägungsprotokoll im Block
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:
21.09.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Abstimmung erfolgt im
Block)
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
01.10.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Pawlowski wieder
anwesend, Frau Schmid-Rathjen abwesend, 28 Stimmberechtigte)
Aufhebung des Beschlusses BV-HA/2008-0002 vom 24.11.2008 und
Neuvergabe des Grundstückes in der Gemarkung Schönwalde, Flur 12 Flurstück 961 im Erbbaurecht