Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“, Ortsteil Schönwalde, setzt u. a. eine Traufhöhe von 4,0 m fest. Der Bauherr plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus. Dieser Anbau überschreitet die festgesetzte Traufhöhe um 1,03 m. Dieser Befreiungstatbestand ist städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Weiterhin wird die Baugrenze um 0,17 m² und die zulässige GRZ von 0,375 (mit Nebenanlagen) um 0,035 (16,7 m²) überschritten. Letzteres wird insbesondere durch die teilversiegelte Terrasse und Zufahrt überschritten. Hierzu wurde bereits in einem anderen Bauantragsverfahren das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gesetzliche Grundlagen § 2 und 3 Kommunalverfassung § 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch B- Plan „An der Birkenstraße“ Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Traufhöhe zu. Anlagen: Antrag/ Lageplan Befreiungsanträge Flurkartenauszug Grundrisse Ansichten/ Schnitt
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