Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0095  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109"
Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.09.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.10.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auswertung_Stellungnahmen_Öffentlichkeit
Auswertung_Stellungnahmen_Behörden

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in Ihrer Sitzung am 26
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 26. März 2009 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom 20. April bis zum 20. Mai 2009 durchgeführt. Während der Beteiligungsfrist gingen insgesamt 2 Stellungnahmen ein, davon eine Sammelstellungnahme, die von 31 Familien oder Einzelpersonen unterschrieben wurde. 19 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt und schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es gingen 15 Stellungnahmen ein. 

 

Im Ergebnis des Abwägungsverfahrens ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.   

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§1 (7), 3 (2) und 4(2) Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

 

Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(31Seiten)

Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Auswertung der Stellungnahmen der Behörden

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung_Stellungnahmen_Öffentlichkeit (133 KB)    
Anlage 2 2 Auswertung_Stellungnahmen_Behörden (90 KB)