Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 26. März 2009 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom 20. April bis zum 20. Mai 2009 durchgeführt. Während der Beteiligungsfrist gingen insgesamt 2 Stellungnahmen ein, davon eine Sammelstellungnahme, die von 31 Familien oder Einzelpersonen unterschrieben wurde. 19 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt und schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es gingen 15 Stellungnahmen ein. Im Ergebnis des Abwägungsverfahrens ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Gesetzliche Grundlagen §§1 (7), 3 (2) und 4(2) Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die in der Anlage enthaltene Abwägung wird als
Beschluss bestätigt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (31Seiten) Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit Auswertung der Stellungnahmen der Behörden
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