Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0120  

 
 
Betreff: Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
14.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.10.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Investitionsfoerderung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei Investitionen
Verwendungsnachweis

Im Dezember 2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung der örtlichen Sportvereine beschlo
Begründung / Erläuterung

Im Dezember 2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung der örtlichen Sportvereine beschlossen.

 

Neben der Pauschal- und Festbetragsförderung regelt die Richtlinie auch eine mögliche Investitionsförderung. Investitionszuschüsse müssen bis 01.06. für das darauffolgende Haushaltsjahr beantragt werden, da eine Einstellung der beantragten Mittel in den Haushaltsplan erfolgen muss.

 

Mit der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie wurde die Investitionsförderung neu geregelt.

 

Sportvereine, die ihren Sitz in der Gemeinde haben, als gemeinnützig anerkannt und für jedermann offen sind und deren sportliche Tätigkeit sich auf das Gemeindegebiet erstrecken, haben die Möglichkeit investive Zuschüsse zu beantragen.

 

Die Zuschüsse können für den Bau und die Unterhaltung vereinseigener oder durch Vereine betriebener Sportstätten gewährt werden.

Nicht gefördert werden die Errichtung und Unterhaltung von Vereinsheimen.

 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung. Die Zuschüsse sollen in der Regel max. bis zu einer Höhe von 100.000 € gewährt werden, wobei ein Eigenanteil von 50 % der Gesamtkosten vorgesehen ist.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die gesicherte Gesamtfinanzierung.

 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist wie bei der Sportförderrichtlinie geregelt. Die Anträge auf Investitionsförderung müssen allerdings bis zum 01.06. für das Folgejahr eingereicht werden.  Die Entscheidungen über die Investitionsanträge werden entsprechend der Zuständigkeitsordnung  der Gemeindevertretung getroffen.

 

Die Abrechnung erfolgt mittels Verwendungsnachweis, einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben, der Vorlage der Originalbelege und eines Sachberichtes.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2Nr. 9 BbgKVerf


 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung.

Anlagen:

Anlagen:

Förderrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Investitionsfoerderung (15 KB)    
Anlage 2 2 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei Investitionen (11 KB)    
Anlage 3 3 Verwendungsnachweis (35 KB)