Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0119  

 
 
Betreff: Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Sportförderung (Sportförderrichtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
31.08.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
01.09.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke abgelehnt   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
02.09.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
14.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.10.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sportfoerderung_Richtlinie_als_institutionelle_Foerderung
Sportvereine Zuschüsse
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 1
Verwendungsnachweis

Im Dezember 2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung der örtlichen Sportvereine beschlo
Begründung / Erläuterung

Im Dezember 2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur Förderung der örtlichen Sportvereine beschlossen.

 

Nach der zurzeit bestehenden Richtlinie können die Sportvereine einen jährlichen pauschalen Zuschuss und einen Festbetrag zur Unterhaltung der gemeindlichen Sportflächen erhalten.

Die Entscheidung über den Festbetrag trifft die Gemeindevertretung mit Beschlussfassung des jährlichen Haushaltsplanes.

 

Die Entscheidung über den pauschalen Zuschuss obliegt gegewärtig den Ortsbeiräten, in deren Ortsteil der Verein seinen Sitz hat. Die Anträge dazu sind bis zum 15.11. für das kommende Jahr zu stellen.

 

Die bewilligten Zuschüsse müssen für die Deckung der laufenden Kosten der Tätigkeit der Vereine und Verbände, die Durchführung von vereinsinternen Veranstaltungen und Maßnahmen und für die Anschaffung von Sportgeräten, Ausrüstungsgegenständen, Kleinmaterialien, Wettkampfbekleidung verwendet werden.

 

Neben der Pauschal- und Festbetragsförderung regelt die Richtlinie auch eine mögliche Investitionsförderung. Investitionszuschüsse müssen bis 01.06. für das darauffolgende Haushaltsjahr beantragt werden, da eine Einstellung  der beantragten Mittel in den Haushaltsplan erfolgen muss.

 

In den letzten drei Jahren wurden folgende Zuschüsse für die laufende Vereinsarbeit der Sportvereine zur Verfügung gestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschüsse an Vereine und Verbände

 

 

Sportförderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basdorf

 

2007

 

2008

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pferdesportverein

 

 

     500 €

 

      600 €

 

Fußballsportverein

    3.000 €

 

   2.500 €

 

    3.700 €

 

Polizeisportverein

    3.000 €

 

   1.500 €

 

    2.100 €

 

 

Gesamt:

    6.000 €

 

   4.500 €

 

    6.400 €

Klosterfelde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportanglerverein

      450 €

 

     350 €

 

      700 €

 

SG Union

 

    5.000 €

 

   4.500 €

 

    9.900 €

 

Kegelsportverein

    1.750 €

 

   1.000 €

 

      500 €

 

Pferde-und Breitensport

 

 

 

 

      100 €

 

 

Gesamt:

    7.200 €

 

   5.850 €

 

  11.200 €

Schönwalde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schützengilde

      800 €

 

      300 €

 

      600 €

 

Sportverein

 

      800 €

 

      500 €

 

      400 €

 

Anglerverein

 

      400 €

 

      300 €

 

      550 €

 

 

Gesamt:

    2.000 €

 

   1.100 €

 

    1.550 €

Stolzenhagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anglerverein

 

      650 €

 

      220 €

 

      600 €

 

Schützenverein

 

 

 

 

      200 €

 

 

Gesamt:

      650 €

 

      220 €

 

      800 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Wandlitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Felix Graf von Luckner" Marine Sportclub

      400 €

 

 

 

      450 €

 

Tanzclub

 

      200 €

 

     300 €

 

      200 €

 

Anglerverein

 

 

 

     500 €

 

      800 €

 

Bouleclub

 

      250 €

 

     200 €

 

      250 €

 

Volleyball

 

      500 €

 

     500 €

 

      500 €

 

Tischtennisverein

    1.900 €

 

   1.900 €

 

    2.000 €

 

Handballer

 

 

 

     500 €

 

      500 €

 

Kegelsportverein

    1.000 €

 

   1.000 €

 

    1.000 €

 

Schützengesellschaft

      100 €

 

   1.000 €

 

    1.000 €

 

Segelclub

 

 

 

   1.000 €

 

      500 €

 

1.FV Eintracht

    2.500 €

 

   3.000 €

 

    4.500 €

 

 

Gesamt:

    6.250 €

 

   9.600 €

 

   11.050 €

Zerpenschleuse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anglerverein

 

      500 €

 

     500 €

 

      700 €

 

Minerva

 

    1.000 €

 

   2.000 €

 

      800 €

 

Schützengilde

      200 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

    1.700 €

 

   2.500 €

 

    1.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt alle OT:

  23.800 €

 

 23.770 €

 

  32.500 €

 

Eine Grundförderung erhalten zurzeit der Fußballsportverein Basdorf (FSV), SG Union Klosterfelde, 1. FV Eintracht Wandlitz, SG Minerva Zerpenschleuse und der Kegelsportverein Klosterfelde. Die Höhe der Grundförderung wird jährlich im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschüsse an Vereine und Verbände

 

 

Grundförderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

 

2008

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

SG Union Klosterfelde

 

8.000 €

 

8.000 €

 

10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

1. FV Eintracht Wandlitz

 

6.000 €

 

6.000 €

 

7.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

PSV Basdorf

Rasenplatz

4.000 €

 

4.000 €

 

5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kunstrasenplatz

 

 

 

4.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SG Minerva Zerpenschleuse

4.000 €

 

4.000 €

 

5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kegelsportverein Klosterfelde

1.550 €

 

1.600 €

 

1.600 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

23.550 €

 

23.600 €

 

33.100 €

 

Die bestehende Richtlinie zur Förderung von Sportvereine wurde überarbeitet.

Das Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wurde neu geregelt. Die zukünftige Handhabung der Richtlinie wurde vereinfacht.

Die neue Sportförderrichtlinie sieht neben der Grundförderung für die Unterhaltung der gemeindlichen Sportflächen die Förderung nach Mitgliedern vor. Eine Pauschalförderung wie bisher für die Durchführung konkreter Projekte/Maßnahmen soll es zukünftig nicht mehr geben.

 

Die Sportvereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Wandlitz haben und deren Tätigkeit sich auf das Gebiet der Gemeinde erstreckt, sollen zukünftig eine Förderung nach Mitgliedern erhalten.

 

Die Sportvereine, in denen sowohl Breiten- als auch Wettkampfsport betrieben wird, können zur Bestreitung der Kosten für die Aufrechterhaltung und Durchführung der sportlichen Aktivitäten einen Zuschuss aus gemeindlichen Mitteln von jährlich maximal 20,00 € je Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und  maximal 10,00 € je Mitglied über 18 Jahre erhalten.

 

Die Sportvereine müssen als gemeinnützig anerkannt und für jedermann offen sein, nachweislich Kinder- und Jugendarbeit leisten und mindestens 20% der Mitglieder müssen Kinder und Jugendliche sein.

Die Mitgliedsbeiträge der Vereine müssen mindestens nach den Empfehlungen des Landessportbundes erhoben werden (monatlich mindestens 2,50 €/Mitglied bis 18 Jahre und mindestens 5,00 €/Mitglied über 18 Jahre).

 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde neu geregelt. Konkret wurde festgelegt, welche Unterlagen dem Antrag auf Förderung beizufügen sind, bis wann die Anträge vorliegen müssen und wer über die Anträge entscheidet.

 

Neu ist, dass über die Bewilligung der Anträge zukünftig die Gemeinde  gemäß Zuständigkeitsordnung entscheidet. Es ist abschließend geregelt  welche Voraussetzungen für eine Sportförderung vorliegen müssen, einen Ermessensspielraum gibt es nicht.

 

Die Abrechnung der Förderung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verwendungsnachweises, mit kurzem Sachbericht und dem mit der Zuwendung erzielten Ergebnis.

In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend auszuweisen. Es ist zu erklären, dass die Mittel sparsam und satzungsgemäß verwendet wurden.

 

Auf der Grundlage der Mitgliederzahlen und der altersmäßigen Gliederung wurden die benötigten Mittel für das Jahr 2010 festgestellt. Es gibt 23 Sportvereine mit insgesamt 2.236 Mitgliedern. Davon sind 847 Mitglieder unter 18 Jahre und 1389 Mitglieder über 18 Jahre alt.

 

Eine Voraussetzung für die Förderung von Vereinen ist, dass mindestens 20 % der Mitglieder Kinder und Jugendliche sind. Ist dieses Kriterium neben den Kriterien der Gemeinnützigkeit und der ordnungsgemäßen Erhebung der Mitgliedsbeiträge erfüllt, dann erhalten diese Sportvereine für jedes Mitglied unter 18 Jahren eine Förderung von 20,00 €.

Sportvereine, die keinen Jugendanteil von 20%   haben, erhalten für jedes Mitglied 10,00 €

 

Für 2010 entsteht nach den Kriterien der neuen Richtlinie ein Finanzbedarf für die Sportförderung nach Mitglieder in Höhe von 30.700 €, dass entspricht ca. 1,50 €/Einwohner. (Anlage1)

 

Diese Mittel sollen aus den Mitteln des Ortsbeirates von der Haushaltsstelle 34100. 71810 für die Sportförderung zur Verfügung gestellt und neu unter der Haushaltsstelle 55000. 71810 geplant werden. Für die Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege stehen dann 3,50 €/Einwohner zur Verfügung, die weiterhin durch die Ortsbeiräte zu vergeben sind. Für 2010 sollen dafür 74.600 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Investitionsförderung ist in einer gesonderten Förderrichtlinie geregelt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs. 2 Nr.9 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

30.700

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2010

30.700

33.100

55000.71810

55000.71800

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beigefügte Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Sportförderung.

Anlagen:

Anlagen:

1-  Übersicht über die Sportvereine mit Anspruch auf Förderung

2-  Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Sportförderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportfoerderung_Richtlinie_als_institutionelle_Foerderung (14 KB)    
Anlage 2 2 Sportvereine Zuschüsse (10 KB)    
Anlage 3 3 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 1 (11 KB)    
Anlage 4 4 Verwendungsnachweis (35 KB)