Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im
Dezember 2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz erstmals eine Richtlinie zur
Förderung der örtlichen Sportvereine beschlossen. Nach
der zurzeit bestehenden Richtlinie können die Sportvereine einen jährlichen
pauschalen Zuschuss und einen Festbetrag zur Unterhaltung der gemeindlichen
Sportflächen erhalten. Die
Entscheidung über den Festbetrag trifft die Gemeindevertretung mit
Beschlussfassung des jährlichen Haushaltsplanes. Die
Entscheidung über den pauschalen Zuschuss obliegt gegewärtig den Ortsbeiräten,
in deren Ortsteil der Verein seinen Sitz hat. Die Anträge dazu sind bis zum
15.11. für das kommende Jahr zu stellen. Die
bewilligten Zuschüsse müssen für die Deckung der laufenden Kosten der Tätigkeit
der Vereine und Verbände, die Durchführung von vereinsinternen Veranstaltungen
und Maßnahmen und für die Anschaffung von Sportgeräten,
Ausrüstungsgegenständen, Kleinmaterialien, Wettkampfbekleidung verwendet
werden. Neben
der Pauschal- und Festbetragsförderung regelt die Richtlinie auch eine mögliche
Investitionsförderung. Investitionszuschüsse müssen bis 01.06. für das
darauffolgende Haushaltsjahr beantragt werden, da eine Einstellung der beantragten Mittel in den
Haushaltsplan erfolgen muss. In
den letzten drei Jahren wurden folgende Zuschüsse für die laufende
Vereinsarbeit der Sportvereine zur Verfügung gestellt:
Eine
Grundförderung erhalten zurzeit der Fußballsportverein Basdorf (FSV), SG Union
Klosterfelde, 1. FV Eintracht Wandlitz, SG Minerva Zerpenschleuse und der
Kegelsportverein Klosterfelde. Die Höhe der Grundförderung wird jährlich im
Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes festgelegt.
Die
bestehende Richtlinie zur Förderung von Sportvereine wurde überarbeitet. Das
Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wurde neu geregelt. Die
zukünftige Handhabung der Richtlinie wurde vereinfacht. Die
neue Sportförderrichtlinie sieht neben der Grundförderung für die Unterhaltung
der gemeindlichen Sportflächen die Förderung
nach Mitgliedern vor. Eine Pauschalförderung wie bisher für die
Durchführung konkreter Projekte/Maßnahmen soll es zukünftig nicht mehr geben. Die
Sportvereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Wandlitz haben und deren Tätigkeit
sich auf das Gebiet der Gemeinde erstreckt, sollen zukünftig eine Förderung
nach Mitgliedern erhalten. Die
Sportvereine, in denen sowohl Breiten- als auch Wettkampfsport betrieben wird,
können zur Bestreitung der Kosten für die Aufrechterhaltung und Durchführung
der sportlichen Aktivitäten einen Zuschuss aus gemeindlichen Mitteln von
jährlich maximal 20,00 € je Mitglied
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
maximal 10,00 € je Mitglied
über 18 Jahre erhalten. Die Sportvereine müssen als gemeinnützig anerkannt und für jedermann offen sein, nachweislich Kinder- und Jugendarbeit leisten und mindestens 20% der Mitglieder müssen Kinder und Jugendliche sein. Die Mitgliedsbeiträge der Vereine müssen mindestens nach den Empfehlungen des Landessportbundes erhoben werden (monatlich mindestens 2,50 €/Mitglied bis 18 Jahre und mindestens 5,00 €/Mitglied über 18 Jahre). Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde neu geregelt. Konkret wurde festgelegt, welche Unterlagen dem Antrag auf Förderung beizufügen sind, bis wann die Anträge vorliegen müssen und wer über die Anträge entscheidet. Neu ist, dass über die Bewilligung der Anträge zukünftig die Gemeinde gemäß Zuständigkeitsordnung entscheidet. Es ist abschließend geregelt welche Voraussetzungen für eine Sportförderung vorliegen müssen, einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Die Abrechnung der Förderung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verwendungsnachweises, mit kurzem Sachbericht und dem mit der Zuwendung erzielten Ergebnis. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend auszuweisen. Es ist zu erklären, dass die Mittel sparsam und satzungsgemäß verwendet wurden. Auf der Grundlage der Mitgliederzahlen und der altersmäßigen Gliederung wurden die benötigten Mittel für das Jahr 2010 festgestellt. Es gibt 23 Sportvereine mit insgesamt 2.236 Mitgliedern. Davon sind 847 Mitglieder unter 18 Jahre und 1389 Mitglieder über 18 Jahre alt. Eine Voraussetzung für die Förderung von Vereinen ist, dass mindestens 20 % der Mitglieder Kinder und Jugendliche sind. Ist dieses Kriterium neben den Kriterien der Gemeinnützigkeit und der ordnungsgemäßen Erhebung der Mitgliedsbeiträge erfüllt, dann erhalten diese Sportvereine für jedes Mitglied unter 18 Jahren eine Förderung von 20,00 €. Sportvereine, die keinen Jugendanteil von 20% haben, erhalten für jedes Mitglied 10,00 € Für 2010 entsteht nach den Kriterien der neuen Richtlinie ein Finanzbedarf für die Sportförderung nach Mitglieder in Höhe von 30.700 €, dass entspricht ca. 1,50 €/Einwohner. (Anlage1) Diese Mittel sollen aus den Mitteln des Ortsbeirates von der Haushaltsstelle 34100. 71810 für die Sportförderung zur Verfügung gestellt und neu unter der Haushaltsstelle 55000. 71810 geplant werden. Für die Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege stehen dann 3,50 €/Einwohner zur Verfügung, die weiterhin durch die Ortsbeiräte zu vergeben sind. Für 2010 sollen dafür 74.600 € zur Verfügung gestellt werden. Die Investitionsförderung ist in einer gesonderten
Förderrichtlinie geregelt. Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2 Nr.9
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung
Wandlitz beschließt die beigefügte Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Vergabe
von Zuschüssen und Zuwendungen zur Sportförderung. Anlagen: 1- Übersicht über die Sportvereine mit
Anspruch auf Förderung 2- Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur
Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Sportförderung |
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