Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt,
- dass
die vorliegende 2. Änderung zum Bebauungsplan im Teil B - Textliche
Festsetzungen mit Begründung gebilligt wird.
- dass
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung durchzuführen sowie die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
beteiligen.