Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils      
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern - Hausnummernsatzung -
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0025  
Ö 9  
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)  
BV-GV/2009-0097  
Ö 10  
Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz Bestätigung der Vorplanung  
BV-GV/2009-0096  
Ö 11  
2. Änderung des Bebauungsplanes "Breitscheidstraße" in der Gemarkung Wandlitz -Einleitungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0098  
Ö 12  
Bebauungsplan "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz" in der Gemarkung Wandlitz - Erweiterung des Geltungsbereiches -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0099  
Ö 13  
1. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss
BV-GV/2009-0100  
Ö 14  
Bebauungsplan "Am Waldmeisterweg", OT Stolzenhagen Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0101  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

   
    08.06.2009 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.06.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4

Ablehnung:            1

Enthaltung:            .

   
    29.06.2009 - A1 Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            2

Enthaltung:            -

   
    09.07.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            20

Ablehnung:            2

Enthaltung:            2 (Herr Hintze)

Ö 15  
Vertrag zur Einräumung eines Nießbrauchrechtes zugunsten des Landkreises Barnim für den Betrieb des Gymnasiums auf dem Grundstück Prenzlauer Ch. 130 in Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0102  
Ö 16  
Teilweise Aufhebung des Beschlusses "Grundsatzbeschluß zum Neubau Agrarmuseum", Vorlage-Nr.: BV-GV/2009-0069 hier: Verzicht auf die Durchführung eines Architektenwettbewerbs  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0104  
Ö 17  
Wettbewerb zur Planung Erweiterungsbau Rathaus Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2009-0105  
Ö 18  
Tourismusverein "Naturpark Barnim" e.V. hier: Bericht zum Geschäftsjahr 2008  
Enthält Anlagen
MV-GV/2009-0009  
Ö 19  
über- und außerplanmäßige Ausgaben (Ausstattung Bauhof und Gewerbesteuererstattungszinsen)  
Enthält Anlagen
MV-GV/2009-0010  
Ö 20  
überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 2.21110.94010 (Neubau einer Einfeldsporthalle im OT Klosterfelde)  
BV-HA/2009-0049  
Ö 21  
AWO Wandlitz - Vergabe von Fördermitteln hier: Prüfung der Abrechnungen Einreicher: Fraktion der CDU  
BV-GV/2009-0109  
Ö 22  
Besetzung des Bauausschusses  
BV-GV/2009-0087-1  
N 23     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils    
N 24     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 25     Grundstücksvergabe zur Errichtung eines Discountermarktes im OT Klosterfelde, Bahnhofstr. 35   BV-GV/2009-0094  
N 26     Grundstücksvergabe zur Errichtung einer Wohnanlage für altersgerechtes Wohnen im Heideweg   BV-GV/2009-0106  
N 27     Aufhebungsvertrag mit den Mietern des MFH Prenzlauer Ch. 159   BV-GV/2009-0107  
N 28     Nutzungsvertrag für das Vereinshaus mit dem FSV Basdorf e.V.   BV-GV/2009-0108  
N 29     Beantwortung Anfrage von Herrn Hintze