Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bisher hatte jeder Ortsteil der Gemeinde Wandlitz eine eigene Rechtsgrundlage zur Vergabe von Hausnummern. (Ordnungsbehördliche Verordnung hinsichtlich der Anbringung, Gestaltung und Instandsetzung von Hausnummern).
Dieses Ortsrecht ist jedoch, gemäß § 36 Abs. 2 des 5. Gemeindegebietsreformgesetzes, nur für einen Zeitraum von 5 Jahren nach der Beschlussfassung zur Gemeindegebietsreform gültig. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Deshalb ist es erforderlich für das gesamte Gemeindegebiet eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen.
Nach § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist es zulässig dazu eine Satzung zu erlassen.
Die neue Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern – Hausnummernsatzung - für die Gemeinde Wandlitz liegt in der Anlage bei.
Die hiermit zu beschließende Satzung lehnt sich inhaltlich an die bisherigen Verordnungen an.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gemeindegebietsreformgesetz Gemeindeordnung Baugesetzbuch Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern der Gemeinde Wandlitz – Hausnummernsatzung
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