Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0025  

 
 
Betreff: Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern -
Hausnummernsatzung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Estel, Bianka
Federführend:HB AL Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
22.06.2009 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.07.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung über die Vergabe von Haunummern

Begründung / Erläuterung

 

Bisher hatte jeder Ortsteil der Gemeinde Wandlitz eine eigene Rechtsgrundlage zur Vergabe von Hausnummern. (Ordnungsbehördliche Verordnung hinsichtlich der Anbringung, Gestaltung und Instandsetzung von Hausnummern).

 

Dieses Ortsrecht ist jedoch, gemäß § 36 Abs. 2 des 5. Gemeindegebietsreformgesetzes, nur für einen Zeitraum von 5 Jahren nach der Beschlussfassung zur Gemeindegebietsreform gültig. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Deshalb ist es erforderlichr das gesamte Gemeindegebiet eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen.

 

Nach § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist es zulässig dazu eine Satzung zu erlassen.

 

Die neue Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern Hausnummernsatzung - für die Gemeinde Wandlitz liegt in der Anlage bei.

 

Die hiermit zu beschließende Satzung lehnt sich inhaltlich an die bisherigen Verordnungen an.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gemeindegebietsreformgesetz

Gemeindeordnung

Baugesetzbuch

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

x

 

hrliche Folgekosten /-lasten

x

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

x

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

x

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

x

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

x

 

 

 

   Vermögenshaushalt

x

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern der Gemeinde Wandlitz Hausnummernsatzung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Vergabe von Haunummern (99 KB)