Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 1. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2009-0100 1. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   

Das Protokoll der Einwohnerversammlung wird dahingehend korrigiert, dass Herr Hintze nicht des Raumes verwiesen wurde

Das Protokoll der Einwohnerversammlung wird dahingehend korrigiert, dass Herr Hintze nicht des Raumes verwiesen wurde.

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau des 1. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim mit folgenden Eckpunkten:

 

1.      Die Straßen

-                     Zur Heide

-                     Bernauer Waldweg, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

-                     Waldesgrund, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

-                     Gartenweg, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

-                     Lange Straße, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

werden als Mischverkehrsflächen mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise ausgebaut.

 

2.      Die südlichen und nördlichen Abschnitte der Straßen Gartenweg und Waldesgrund sowie der südlichen Bereich des Bernauer Waldweges werden als Mischverkehrsfläche mit einer Ausbaubreite von 3,50 m ausgebaut.

 

3.      Die Regeentwässerung erfolgt beidseitig der Fahrbahnen über eine offene Muldenversickerung.

In der Langen Straße wird zur Versickerung des Regenwassers ein Rigolensystem angeordnet.

 

4.      In folgenden Straßenbereichen werden geschwindigkeitsdämpfende Einbauten angeordnet.

-                     Waldesgrund, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

-                     Gartenweg, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

-                     Lange Straße, zwischen Zur Heide und Basdorfer Hauptstraße

 

5.      In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel 33 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

 

6.      Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

Die Gemeinde Wandlitz erhebt nach der Satzung über den Kostenersatz von Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz Kostenersatz für den Aufwand und die Kosten der Grundstückszufahrten.

 

7.      Die Gemeinde Wandlitz erhebt für den Straßenausbau und die Errichtung der Beleuchtung Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe der noch zu beschließenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            23

Ablehnung:            -

Enthaltung:            1 (Herr Hintze)