Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 23.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gaststätte "Hudsons 3. Halbzeit"
Ort: 16348 Wandlitz, Sportplatz OT Klosterfelde Mühlenstraße

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3     Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Bestätigung des Protokolls vom 11.09.2007  
A2-25/2007  
Ö 5     Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004  
BV-GV/2007-0608  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            -

Ablehnung:            6

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    10.10.2007 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    23.10.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - 
   
   
    29.10.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.11.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            25

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 6     Bebauungsplan "Sporthalle an der Kegelbahn - 1. Änderung" Gemarkung Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0610  
Ö 7     Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Einziehungsverfahren für die Lanker Straße zwischen dem Bernauer Weg und der B 273  
BV-GV/2007-0620  
Ö 8     Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
BV-GV/2007-0621  
Ö 9     Agrarmuseum Wandlitz hier: Positionspapier zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Landkreis Barnim  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0622  
Ö 10     Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord I" Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 206  
BV-HA/2007-0308  
Ö 11     Errichtung eines Autohauses - Container, Stellplätze und Werbeanlage Gemarkung Basdorf, Flur 2, Flurstück 551, Prenzlauer Straße 130c  
MV-HA/2007-0025  
N 12     Vergabe von Planungsleistungen folgender Straßenbaumaßnahmen im OT Wandlitz: Bonner-/ Koblenzer Straße und Am Moorbad / Moselstraße   BV-A2/2007-0003  
N 13     Vorplanung zum Bauvorhaben Gehweg Hans- Beimler- Straße, OT Klosterfelde   BV-GV/2007-0609  
N 14     Vergabe von Planungsleistungen, Gehwegbau "Triftstraße" (von Höhe Parkallee bis zur Kreuzung Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee), OT Klosterfelde   BV-HA/2007-0301  
N 15     Siedlungsgebiet Jasmin-/Wacholderstraße - OT Wandlitz Vergabe von Planungsleistungen   BV-HA/2007-0305  
N 16     Verkauf Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 1179   BV-HA/2007-0306  
N 17     Vergabe von Planungsleistungen Straßenausbau Nelkenstraße OT Basdorf   BV-HA/2007-0307  
N 18     Vergabe von Planungsleistungen Straßenausbau "An der Sporthalle" OT Wandlitz   BV-HA/2007-0309  
N 19     Vergabe von Planungsleistungen Straßenausbau Gartenstraße, OT Klosterfelde   BV-HA/2007-0310  
N 20     Planung der Beleuchtungsanlage in Wandlitz, OT Wandlitz B109 vom Kreisel bis An der Dachsbaude   BV-HA/2007-0311  
N 21     Planung einer Beleuchtungsanlage im OT Stolzenhagen   BV-HA/2007-0314  
N 22     Güterbahnhofstraße - OT Klosterfelde Vergabe von Planungsleistungen   BV-HA/2007-0315