Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0608  

 
 
Betreff: Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schmidt, Melissa
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
08.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
08.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
08.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
08.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
09.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
09.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.11.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Grundlage der gegenwärtigen Abrechnung der Straßenausbaubeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29.04.2004.

 

Gemäß § 1 Straßenbaubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand jeweils für die einzelne öffentliche Verkehrsanlage zu ermitteln.

 

Durch den vermehrt auftretenden Ausbau von Siedlungsgebieten und damit zwangsläufig verbundenen zeitgleichen Ausbau mehrerer Straßen, ergibt sich die Erforderlichkeit, auch bei der Abrechnung den beitragsfähigen Aufwand für mehrere Straßen zusammenzufassen.

 

Um eine solche Zusammenfassung durch die Festlegung des Bauprogramms, d.h. mit dem sogenannten Ausbaubeschluss vorzunehmen zu können, ist eine entsprechende Änderung der Straßenbaubeitragssatzung vom 29.04.2004 erforderlich.

 

Eine solche Satzungsänderung ermöglicht, mit dem Bauprogramm mehrere an sich selbständige Anlagen zusammenzufassen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

keine