Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0620  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Einziehungsverfahren
für die Lanker Straße zwischen dem Bernauer Weg und der B 273
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.11.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt   

Derzeit laufen die Rekonstruktionsarbeiten an der B 273 zwischen dem Autobahnanschluss und der B 109 im Ortsteil Wandlitz
Begründung / Erläuterung

 

Derzeit laufen die Rekonstruktionsarbeiten an der B 273 zwischen dem Autobahnanschluss und der B 109 im Ortsteil Wandlitz. Der letzte Bauabschnitt erstreckt sich vom Kreisverkehr / Einmündung nach Bernau bis zum Kreisverkehr / B 109. Vom Landesbetrieb für Straßenwesen werden hierfür die Planungsunterlagen erarbeitet und der Gemeinde Wandlitz zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Einmündung Lanker Straße wird ein Bestandteil der Planung sein. Für die Herstellung des Anschlusses an die B 273, ist mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen eine Kostenteilungsvereinbarung abzuschließen. Zur Vorbereitung der gemeindlichen Stellungnahme wird vorab zu klären sein, welcher Bedeutung der Lanker Straße als Gemeindestraße zukommt. Folgende Argumentationen sind hierbei abzuwägen:

 

  • Die Lanker Straße ist ein ehemaliger Forstweg, der in etwa 1960 ausschließlich zum Zwecke der Bewirtschaftung und Sicherung der „Waldsiedlung“ mit einer bituminösen Asphaltdecke befestigt worden ist.
  • Der Fahrbahnbelag ist zwischenzeitlich so stark verschlissen, dass die Erneuerung der Lanker Straße in der Prioritätenliste für den Straßenausbau aufgenommen werden musste. Der geschätzte Kostenumfang hierfür liegt bei ca. 800 T€.
  • Der Abschnitt zwischen Bernauer Weg und B 273 erschließt keine bebaubaren Anliegergrundstücke. Somit ist keine notwendige Erschließungsfunktion ableitbar.
  • Durch die Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverses wird es voraussichtlich auch zu einer Entlastung der Siedlung „Waldheim“ kommen.
  • Für die Erschließung der „Waldheimsiedlung“ ist die Lanker Straße nicht notwendig. Hierfür wurde im Jahr 2003 die Haupterschließungsstraße Waldheimstraße grundhaft ausgebaut.
  • Das Bebauungsgebiet an der Lanker Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich und wird über die B 109 erschlossen.
  • Eine finanzielle Beteiligung für den Anschluss an die B 273 entfällt. Die voraussichtlichen Kosten hierfür konnten noch nicht ermittelt werden.

 

 

Aus diesen Erwägungen wird vorgeschlagen, für den betreffenden Abschnitt der Lanker Straße zwischen dem Bernauer Weg und der B 273 ein Einziehungsverfahren einzuleiten und die Lanker Straße aus der Prioritätenliste für den Straßenausbau zu streichen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (Bbg. Str. G)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

800.000,000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

X

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für den Abschnitt der Gemeindestraße Lanker Straße zwischen Bernauer Weg und B 273, ein Einziehungsverfahren nach Bbg. Str. G § 8 einzuleiten.

Anlagen:

Anlagen:

 

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