Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2007 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (7), 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (10 Seiten) Abwägungsprotokoll
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