Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es ist die Errichtung eines Autohauses in Containerbauweise, Stellplätze und ein Werbeschild geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die beantragten Bauvorhaben sind planungsrechtliche
zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das
Ortsbild zu befürchten sind.
Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung §§ 30 bis 36 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Autohauses-Container, der Stellplätze und der Werbeanlage erteilt. Anlagen: ( Seiten) Auszüge aus Bauunterlagen |
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