Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0621  

 
 
Betreff: Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Frau Fiedler
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.10.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.10.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.11.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Durch das Ingenieurbüro WATIPLAN wurde eine Genehmigungsplanung erarbeitet, welche die Errichtung eines kombinierten Geh- und
Begründung / Erläuterung

 

Durch das Ingenieurbüro WATIPLAN wurde eine Genehmigungsplanung erarbeitet, welche die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung auf der südlichen Fahrbahnseite der Stolzenhagener Chaussee (Landesstraße L29) im Ortsteil Wandlitz berücksichtigt.

 

Im September teilte der Landesbetrieb Straßenwesen mit, dass die Möglichkeit besteht, im Haushaltsjahr 2007 GVFG-Fördermittel für den Ausbau des innerörtlichen Abschnittes des kombinierten Geh- und Radweges zu erhalten. Dem gemäß hat die Gemeindevertretung am 27.09.2007 beschlossen, eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 353.000,- € und eine Einnahme in Höhe von 91.400,- € zu veranschlagen.

 

Der innerörtliche Baubereich des geplanten Geh-/Radweg schließt an den bereits im Jahr 2005 mit GVFG-Fördermitteln errichteten kombinierten Geh- und Radweg in der Lanker Chaussee des Ortsteiles Stolzenhagen an und endet am Ortsausgang Wandlitz.

Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95 ist für den kombinierten Geh- und Radweg eine Ausbaubreite von 2,0 m vorgesehen.

 

Entgegen der ursprünglich vorgesehenen Oberflächebefestigung aus gefärbtem Asphalt, ist eine Pflasterung des Geh-/Radweges beabsichtigt. Die Wahl dieser Befestigungsart ist darin begründet, dass nicht auszuschließen ist, dass die Oberfläche zu einem späteren Zeitpunkt durch verschiedene Medienträger im Rahmen von Verlegearbeiten aufgenommen wird. Eine anschließende, qualitativ gleichwertige Wiederherstellung von farbigen Asphaltflächen ist nicht möglich.

 

Die Entwässerung des kombinierten Geh- und Radweges erfolgt über eine offene Mulden- sowie über eine Rigolenversickerung.

 

 

Die Wegebeleuchtung wird zwischen Grundstücksgrenze und Geh-/Radweg angeordnet. Es soll der Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m zum Einsatz kommen.

 

Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz können zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung öffentlicher Verkehrsanlagen Anliegerbeiträge erhoben werden.

Die, auf Grundlage der Kostenberechnung zur Genehmigungsplanung, ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges entlang der Stolzenhagener Chaussee (Hauptverkehrsstraße) beträgt ca. 1,63 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche

Für die Errichtung der Wegebeleuchtung wird ein Anliegerbeitrag von ca. 0,27 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche erhoben.

 

Des Weiteren werden im Rahmen der Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges die vorhandenen Grundstückszufahrten zwischen der Fahrbahn der Stolzenhagener Chaussee und dem Geh-/Radweg in Pflasterbauweise befestigt.

Gemäß §§1 und 2 der Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz kann die Gemeinde Wandlitz gegenüber den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung von Grundstückszufahrten erheben.

 

Die Unterlagen der Genehmigungsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Für den außerörtlichen Abschnitt des kombinierten Geh- und Radweges, zwischen dem Ortsausgang Wandlitz und den neu geplanten Kreisverkehrsplatz B109 / L29, obliegt die Straßenbaulast dem Landesbetrieb Straßenwesen. Daher können hier keine GVFG-Fördermittel für die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges bewilligt werden. Nach Absprache mit dem Landesbetrieb ist geplant, den Ausbau des Geh-/Radweges nach Herstellung des Kreisverkehrsplatzes im Jahr 2008 vorzunehmen. Die dabei entstehenden Herstellungskosten werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen getragen. 

 

Eine entsprechende Planungsunterlage wird derzeit in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenwesen erarbeitet und der Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

 

  

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Planungskosten ab Lph. 5, Baukosten

 

352.000,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

107.897,-

Objektbezogene Einnahmen – GVFG-Fördermittel

                                                 Anliegerbeiträge

 

91.400,-

152.703,-

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2007

353.000,-

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine