Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 28.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 17.01.2023  
A2-30/2023  
Ö 4     Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohnerfragestunde      
Ö 6     Informationen und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7     Beantwortung von Protokollanfragen      
Ö 8     Mitteilungsvorlage zum Vergabeverfahren für das Bauvorhaben "Erweiterungsbau der Kita Spatzennest im OT Klosterfelde"  
MV/2023-0129  
Ö 9     Bauantrag zum Neubau eines Hospizes Gemarkung Wandlitz,"Kirchstraße 11", Flur 6, Flurstück 2608  
Enthält Anlagen
MV/2023-0131  
Ö 10     Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle" Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz -Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. § 3 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2023-0565  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.

   
    21.02.2023 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

   
    02.03.2023 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung:    - 

Enthaltung:      - 

   
    13.03.2023 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

 Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8 

Ablehnung: - 

Enthaltung: - 

 

Ö 11     Umbau des Jugendfußballfeldes zum Kunstrasenplatz, 1. FV Eintracht Wandlitz, Oranienburger Str. 34 a - Entwurfsplanung und Umsetzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2023-0566  
Ö 12     Erschließungsstraße KITA Spatzennest, OT Klosterfelde Vergabe von Planungsleistungen  
Enthält Anlagen
BV-A1/2023-0216  
Ö 13     Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes "Ortsmitte Klosterfelde" in der Gemarkung Klosterfelde / Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen und Geländemodellierung  
Enthält Anlagen
BV-A1/2023-0217  
Ö 14     Bauantrag - Repowering von vier Bestandsanlagen Typ ENERCON E-66 hin zu einer Windkraftanlage Typ ENERCON E-138 nach §16 b des BImSchG  
Enthält Anlagen
BV-A1/2023-0218  
Ö 15     Beteiligung der politischen Gremien beim Abruf und der Freigabe wesentlicher Planungsstufen gemeindlicher Großprojekte      
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 17.01.2023    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Absichtserklärung zum Erwerb von denkmalgeschützten Gebäuden (den sogenannten Doppel-H-Bauten) in den Basdorfer Gärten; Hier: Festlegung der Höhe des anzubietenden Kaufpreises   BV-GV/2023-0564