Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 16.09.2021 wurde das Planungs- und Ausschreibungsverfahren für den Erweiterungsbau der Kita Spatzennest im OT Klosterfelde mit der Beschlussvorlage BV-GV/2021-0361 durch die Gemeindevertretung Wandlitz beschlossen: „Die Projektrealisierung erfolgt auf der Grundlage einer Generalplanerleistung und einer durch diesen zu fertigenden und an Generalunternehmer des Modul-/ Systembaus gerichteten Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.“
Vom 24.05.2022 bis 29.07.2022 wurde dementsprechend eine Ausschreibung für Generalunternehmer auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg durchgeführt, auf die hin zwei Angebote eingingen. Das Vergabeverfahren war im Ergebnis jedoch aufzuheben, weil die Angebotspreise den geschätzten Kosten bzw. den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht entsprachen. Die Verwaltung entschied sich in der Folge, in einem zweiten Vergabeverfahren die Kapazitätsanforderung von 84 auf nur noch 66 Kinder zu verringern, um finanzierbare Angebote zu erhalten. Zugleich wurden aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Erschließungskonzepts und der allgemeinen Preisentwicklung im Haushaltsplan weitere Gelder für das Vorhaben eingeplant.
Das erneute Vergabeverfahren wurde vom 08.09.2022 bis 13.01.2023 durchgeführt. Es gingen drei Angebote ein. Ein jedes der eingegangenen Angebote konnte in preislicher Hinsicht nicht mit den für das Projekt insgesamt, also über die Objekterstellung hinaus erforderlichen und zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Übereinstimmung gebracht werden. Die Gemeinde hat aufgrund des besonderen Nutzungszwecks des Objektes (feststehende qualitative/flächen-mäßige Anforderungen) und anderer (v.a. örtlicher) Umstände auch keine Möglichkeit, Einsparungen am Projekt in einer Größenordnung vorzunehmen, die eine Zuschlagserteilung erlaubt, ohne die Gesamtfertigstellung mit Außenanlagen, Infrastruktur und dafür weiter notwendigen Planungsleistungen finanziell in Frage zu stellen. Damit ergibt sich ein schwerwiegender Aufhebungsgrund gemäß § 17 (1) Nr. 3 VOB/A. Unabhängig davon bestanden formale Ausschlußgründe bei zwei Angeboten, das Dritte war offensichtlich nicht zuschlagsfähig.
Mit Ablauf der Zuschlagsfrist am 13.01.2023 war somit zu entscheiden, das Verfahren mit einer Aufhebung zu beenden.
Ein weiteres Ausschreibungsverfahren für ein schlüsselfertiges Objekt auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung wird nun nicht mehr vorgenommen. Vielmehr soll eine alternative Beschaffung, z.B. durch Ausschreibung herkömmlicher Planungsleistungen und losweise Vergaben, erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen VgV, VOB/A, Kommunalverfassung, Zuständigkeitsordnung,
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kentnnis.
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