Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeinde Wandlitz plant auf Grundlage des Beschlusses BV-A1/2019-0028 vom 10.02.2020 den Umbau des Trainingsplatzes zum Kunstrasenplatz in der Oranienburger Straße 34a in Wandlitz. Der Umbau des Rasenkleinspielfeldes in einen Kunstrasenplatz ist notwendig, um die witterungsbedingten Einschränkungen der Spielfeldnutzung im Trainingsbereich und im Spielbetrieb zu minimieren. Während das Kleinspielfeld für den Trainingsbetrieb aller vereinsinternen Mannschaften genutzt werden kann, ist die Nutzung im Spielbetrieb aufgrund der Anforderungen des Fußball-Landesverbandes Brandenburg e.V. lediglich für die E-Junioren (bis 11 Jahre) und jünger möglich.
Das eng mit dem Fußballverein abgestimmte Bauvorhaben umfasst neben dem Umbau des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz zudem die Herstellung einer zweireihigen Tribüne an der Stirnseite des Kleinspielfeldes und die Herstellung von PKW-Stellplätzen und Fahrradanstellplätzen im Eingangsbereich des Sportplatzes.
Kunstrasenplatz Auf dem vorhandenen Naturrasenspielfeld mit den Abmessungen von 33,80m x 67m wird ein Kunstrasenspielfeld mit einer Spielfeldgröße von 31m x 63m zzgl. der gemäß DIN 18035 notwendigen Sicherheitszonen hergestellt.
Ballfangzaun An den Stirnseiten des Kleinspielfeldes und an der Längsseite zur südwestlichen Nachbargrenze wird das z.T. vorhandene Ballfangnetz durch einen langlebigen Ballfangzaun in einer Höhe von 6m ersetzt.
Tribüne An der südöstlichen Stirnseite des Kleinspielfeldes wird in der Böschung eine kleine Tribüne als Sitztribüne errichtet. Hier bilden Betonwinkelstützen 2 Sitzplatzreihen. Die Flächen werden mit Betonverbundpflaster belegt. Erschlossen wird die Tribüne auf der nördlichen Seite durch eine Treppenanlage. Auf der südlichen Seite ist die Tribüne über Geländeangleichungen auch weitestgehend barrierefrei zu erreichen. Die Böschung hinter der Tribüne wird mit Solitären und Sträuchern bepflanzt. Die Bepflanzung besitzt einen hohen ökologischen Wert als Bienenweide und Vogelnährgehölz. Der hohe gestalterische Wert wird durch die teilweise intensive Laub- und Herbstfärbung erreicht. Zudem dient die Bepflanzung der Hangbefestigung.
Stellplätze Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz (Stand September 2019) sind für die gesamte Sportanlage 44 Stellplätze für PKW, 1 Behindertenstellplatz sowie 44 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Da gemäß Stellplatzsatzung mind. 10% der Stellplätze mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen zu versehen bzw. vorzubereiten sind, werden an 5 Stellplätzen Leerrohre verlegt. Von den geforderten 44 Stellplätzen werden auf dem Grundstück beidseitig der Zufahrt zum Vereinsheim insgesamt 14 Stellplätze neu hergestellt. Die fünf Stellplätze mit der Möglichkeit zu einem späteren Anschluss einer Wallbox für Elektrofahrzeuge werden an der Ostseite der Zufahrt platziert, um nach dem Aufbau der Wallboxen die Sichtbeziehungen zur Sportanlage nicht zu stören. Der Behindertenstellplatz wird in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim hergestellt. Des Weiteren werden auf dem Nachbargrundstück des Sportvereins weitere 8 Stellplätze entstehen und durch eine Baulast gesichert. Die noch offenen 23 Stellplätze werden abgelöst und im Rahmen der zeitnahen Straßenbaumaßnahmen der Oranienburger Str. (geplanter Umsetzungsbeginn 2023) vor dem Sportplatz durch die Gemeinde Wandlitz errichtet. Im Eingangsbereich entlang des Zaunes zur Oranienburger Straße werden 44 Fahrradabstellmöglichkeiten durch 22 Fahrradanlehnbügel geschaffen.
Regenentwässerung Grundsätzlich wurde bei der Wahl der Bodenbeläge Wert auf eine größtmögliche Wasserdurchlässigkeit gelegt. Sport und Verkehrsflächen können über angrenzende Vegetationsflächen und über Rigolen entwässern. Die vorhandene Rigole soll erweitert werden und das anfallende Wasser aus dem Sauger-Sammler-System und das Oberflächenwasser aufnehmen.
Bodenbeläge Sportflächen Für das Rasenspielfeld kommt ein Kunstrasenbelag mit einem Infill aus mineralischen Füllstoffen (Sand) mit einem 35mm dicken elastischen Unterbau zum Einsatz. Auf die Verwendung von Infills aus Kunststoffgranulaten wird aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit (Mikroplastik) verzichtet.
Verkehrsflächen Auch für die Befestigung der Verkehrsflächen kommen wasserdurchlässige Beläge zum Einsatz. So sind die Wege, Zuwegung und Stellplätze mit Betonrechteckpflaster geplant.
Gehölzpflanzungen Mit Ergänzungspflanzungen werden Teile des vorhandenen Baumbestandes zu einer markanten, schattenspendenden Baumreihe komplettiert. Zudem wird der Eingangsbereich durch einen Laubbaum und Strauch- und Heckenpflanzungen als gestaltende Elemente aufgewertet. Hierbei werden neben standortgerechten, einheimischen Arten auch standortgerechte Arten eingesetzt, die mit ihrer zum Teil zeitlich versetzten Blüh-, Fruchtbildung und unterschiedlichen herbstlichen Blattfärbungen Akzente setzen. Hinsichtlich der Artenverwendung wird zudem ein hoher Wert auf Baum- und Straucharten gelegt, die für Vögel und Insekten eine wertvolle Nahrungsquelle und Lebensraum darstellen.
Vorgesehener Umsetzungszeitraum Die Umsetzung des Bauvorhabens ist im Herbst 2023 vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: Die Weiterführung der Planung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) und die anschließende Umsetzung nach dem vorliegenden Entwurf. Anlagen:
Anlage 1: LP3_SPB_Übersichtsplan Anlage 2: LP3_SPB_Ausstattungskatalog Anlage 3: LP3_SPB_Pflanzenliste |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||