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Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen |
Gremium: |
Ortsbeirat Stolzenhagen |
Datum: |
Do, 07.11.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 21:25 |
Raum: |
Bürgerhaus Stolzenhagen |
Ort: |
Stolzenhagen, Dorfstraße 31 |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 24.09.2019 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bericht des NWA zum Sachstand Abwassererschließung Siedlung West |
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Ö 9 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2020
hier: 1. Lesung |
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BV-GV/2019-0057 |
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Ö 10 |
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1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2019-0071 |
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Ö 11 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-
Beschluss über die Abwägung |
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BV-GV/2019-0053 |
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Ö 12 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2019-0054 |
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Akzeptable Bezahlung der Reinigungskräfte, die für die Gemeinde tätig sind |
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BV-GV/2019-0072 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert. |
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04.11.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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04.11.2019 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 12 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2
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04.11.2019 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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05.11.2019 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 15 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 4 Enthaltung: 0
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05.11.2019 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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06.11.2019 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 3 Enthaltung: 2
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06.11.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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07.11.2019 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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07.11.2019 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 13 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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13.11.2019 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 10 - abgelehnt |
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Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 (Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung:
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19.11.2019 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 9 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 3 Enthaltung: 1
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25.11.2019 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann. a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart. 2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ? 3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten. 5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG: Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze |
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BV-GV/2019-0073 |
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Ö 15 |
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Vorbereitung und Stand der Seniorenweihnachtsfeier des Ortsteils Stolzenhagen am 11.12.19 |
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Ö 16 |
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Antrag der Arbeitsgruppe Friedhof |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 24.09.2019 |
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