Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2018 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2018-0521 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze –Stellplatzsatzung- durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 29. März 2019 bis 29. April 2019 durchgeführt. 16 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belang und Nachbargemeinden wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt, sechs gaben eine Stellungnahme mit Hinweisen und Anregungen ab. Aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie aus der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen § 87 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz fasst folgenden Beschluss: Die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum o.g. Satzungsentwurf werden zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung
bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse in den Satzungsentwurf einzuarbeiten.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||