Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 12.10.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Die Anträge inkl. der entsprechenden Begründungen befinden sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen §2 Abs. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung unter den nachfolgenden Kriterien zu überprüfen, ob und wie die Gemeinde eine bessere und akzeptable Bezahlung der in gemeindlichen Objekten tätigen Reinigungskräfte gewährleisten kann.
a) Gründung einer gemeindlichen Gesellschaft, die einen „Brutto-Mindestlohnt“ von derzeit 13,00 EUR/ h zahlt. b) Anstellung der die gemeindlichen Einrichtungen reinigenden Arbeitskräfte z.B. beim Bauhof um einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h zu gewährleisten. c) Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen für gemeindliche Einrichtungen wird die Gewährleistung eines „Brutto-Mindestlohns“ von 13,00 EUR/h bei der Ausschreibung der Leistung vertraglich vereinbart.
2. Gibt es von Seiten der Verwaltung andere/ weitere Möglichkeiten um eine bessere Bezahlung der Reinigungskräfte („Brutto-Mindestlohn von 13,00 EUR/h) für gemeindliche Objekte durchzusetzen ?
3. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde bei der „Umstellung“ auf einen „Brutto-Mindestlohn“ von 13,00 EUR/h beiden Varianten 1. a)-c) jährlich zukommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, ob es weitere Arbeitnehmer*innen gibt, die direkt oder indirekt für die Gemeinde tätig sind und einen geringeren Bruttolohn als 13,00 EUR/h erhalten.
5. Die Gemeindevertretung wird vom Bürgermeister spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Anlagen: Fraktionsantrag mit der entsprechenden Begründung
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