Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“ wurden folgende Empfehlungen für die erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz gegeben:
§ 13 Bekanntmachungen Absatz 3 Die öffentliche Bekanntmachung für den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung erfolgt in der „Märkischen Oderzeitung, Barnim Echo“, Ausgabe Bernau. Für die weiteren Ausschüsse wird nur der Hinweis auf Ort und Zeit der Sitzung in der „Märkischen Oderzeitung, Barnim Echo“, Ausgabe Bernau gegeben sowie der Verweis zur Tagesordnung auf die Website der Gemeinde Wandlitz (https://www.wandlitz.de/seite/211803/aktuelles.html ).
Absatz 5 Ort und Zeit der Sitzung werden zusätzlich im Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz veröffentlicht. Zudem erfolgt der Verweis zur Tagesordnung auf der Website der Gemeinde Wandlitz (https://www.wandlitz.de/seite/211803/aktuelles.html ).
Die Bekanntmachungskästen der Ortsteile Lanke und Zerpenschleuse werden in Richtung der Bürgerzentren versetzt.
Auf die Veröffentlichung der Tagesordnung der Ausschüsse und der Ortsbeiräte in der „Märkischen Oderzeitung, Barnim Echo“, Ausgabe Bernau wird künftig aus Kostengründen verzichtet. Die Bekanntmachung der Ortsbeiräte in der o. g. Zeitung würde Kosten von ca. 24.000,00 € pro Jahr verursachen. Die Bekanntmachungsverordnung (zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29) des Landes Brandenburg lässt die Möglichkeit zu.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen:
Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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