Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Mo, 15.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.08.2018  
OB Z-29/2018  
Ö 6  
Bericht der Ortsvorsteherin      
Ö 7  
Informationen und Anfragen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0516  
Ö 10  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder -Stellplatzsatzung-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0521  
    VORLAGE
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

   
    15.10.2018 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    16.10.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 11 - abgelehnt
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1

Ablehnung: 1

Enthaltung: 2

 

 

   
    16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5 (Herr Hintze)

Ablehnung: 2

Enthaltung:

 

 

   
    17.10.2018 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 4

Ablehnung: 1

Enthaltung: 2

 

 

   
    18.10.2018 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    18.10.2018 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit Änderung: § 4 Abs. 3 gilt für die bauliche Anlage oder Nutzungseinheit und § 4 Abs. 5 wäre 1 Ladesäule ab 50 Plätze sinnvoll

 

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 1

Enthaltung: 1

 

 

   
    08.11.2018 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis (nicht beschlussfähig):

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    19.11.2018 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6

Ablehnung: 3

Enthaltung: 0

 

   
    06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 21 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

Zustimmung:  14

Ablehnung:  5 (Hintze)

Enthaltung:  3

 

Der 2. Antrag den 3. Stellplatz zu streichen erübrigt sich somit und wird nicht abgestimmt.

 

 

   
    29.01.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis (2. Lesung mit Hinweisen):

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

 

 

   
    31.01.2019 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

 

   
    11.02.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    21.02.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis (Änderung):

Zustimmung:  16 (Hintze)

Ablehnung:  4

Enthaltung:  4

 

Ö 11  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0523  
Ö 12  
5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0526  
Ö 13  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0529  
N 14     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 15     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.08.2018