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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.08.2018 |
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OB Z-29/2018 |
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Ö 6 |
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Bericht der Ortsvorsteherin |
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Ö 7 |
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Informationen und Anfragen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Vierte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0516 |
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Ö 10 |
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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder
-Stellplatzsatzung- |
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BV-GV/2018-0521 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. |
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15.10.2018 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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15.10.2018 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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15.10.2018 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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16.10.2018 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 11 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung:
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17.10.2018 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung:
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18.10.2018 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: mit Änderung: § 4 Abs. 3 gilt für die bauliche Anlage oder Nutzungseinheit und § 4 Abs. 5 wäre 1 Ladesäule ab 50 Plätze sinnvoll Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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08.11.2018 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (nicht beschlussfähig): Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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19.11.2018 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 21 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (1. Lesung): Zustimmung: 14 Ablehnung: 5 (Hintze) Enthaltung: 3 Der 2. Antrag den 3. Stellplatz zu streichen erübrigt sich somit und wird nicht abgestimmt.
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29.01.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (2. Lesung mit Hinweisen): Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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31.01.2019 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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11.02.2019 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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21.02.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder –Stellplatzsatzung- wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis (Änderung): Zustimmung: 16 (Hintze) Ablehnung: 4 Enthaltung: 4
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Ö 11 |
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2018-0523 |
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Ö 12 |
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5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2018-0526 |
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Ö 13 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2019 |
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BV-GV/2018-0529 |
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N 14 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 15 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.08.2018 |
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