Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Landtag hat das erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten beschlossen.
U.a. wurde im § 13 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) zusätzlich die Möglichkeit der Einwohnerbefragungen aufgenommen. Dieses Mittel der Einwohnerbeteiligung ist bereits in der Hauptsatzung der Gemeinde enthalten. Hier verweist der Gesetzesgeber darauf, dass neben den bereits in der Vorgängerregelung enthaltenen Formen der Einwohnerbeteiligung auch das Format der Einwohnerbefragung durch Kommunen als regelmäßig anzuwendende Form der dialogorientierten Einwohnerbeteiligung eingeführt und praktiziert werden soll.
Da Einwohnerbefragungen aber bezogen auf das künftig durchzuführende Verfahren (mündlich, schriftlich, Befragungen durch die Verwaltung oder durch externe Dritte) das Alter der befragten Einwohner, die Stimmabgabe, die Art der Auswertung und die Definition der „Betroffenheit“ nach § 13 Satz 1 einer näheren Ausgestaltung bedürfen, sind zur Vermeidung einer Überfrachtung der Hauptsatzung Regelungen in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Wandlitz aufzunehmen.
Neu eingeführt wurde § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Diese neue Regelung stellt eine besondere Form der Einwohnerbeteiligung nach § 13 BbgKVerf dar.
§ 18 a BbgKVerf sieht für Kinder und Jugendliche die Einwohnerbeteiligung und Einwohnermitwirkung in Form zugesicherter Rechte vor. Die frühzeitige Mitwirkung und Beteiligung sollte alters- und zielgruppengerecht sein. Die Hauptsatzung muss zwingend bestimmen, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Die weitere Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte ist in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Wandlitz zu regeln.
Zu beachten ist, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind.
Es gab eine Online-Befragung unter Kindern und Jugendlichen, in Verantwortung der Jugendkoordination. Hier wurde u.a. nach den Wünschen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gefragt. Die Auswertung der Befragung erfolgte in der Sitzung des Bildungsausschusses im November 2018. Da die Befragung aufgrund der geringen Beteiligung nicht repräsentativ war, wurden weitere Gesprächsrunden vorbereitet, um die Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.
Am 29.11. und 12.12.2018 fanden an den drei Grundschulstandorten Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz Veranstaltungen mit den Schülersprechern der Klassenstufe 4 bis 6 statt. Die Schülersprecher der Oberschule haben sich zum Thema Beteiligung am 29.11.18 verständigt.
Zur Vertiefung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurde jeweils eine Kinder- und eine Jugendkonferenz für den Februar 2019 vereinbart und vorbereitet.
Als Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurden
ausgewählt.
Im Rahmen der Kinder- und der Jugendkonferenz standen folgende Vorhaben und Projekte zur Diskussion: - Gestaltung Uferpromenade, Parkanlage Strandbad - Errichtung einer Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz - Inhaltliche Gestaltung der Arbeit im Jugendklub Basdorf - aktuelle Ideen und Wünschen Ca. 80 Kinder und Jugendliche waren im Rathaus und haben sich ausgetauscht und eingebracht.
Durch die Kommunalaufsicht haben wir den Hinweis erhalten, dass eine Zusammenlegung eines beschließenden und eines beratenden Ausschusses nicht zulässig ist. Dieser Hinweis gilt für den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz. Dem Hinweis folgend, wird eine Änderung im § 9 Abs. 1 Punkt a. in Hauptausschuss vorgenommen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 13,18 a BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der AG „Satzung und Leitbild“ die Anpassung der Einwohnerbeteiligungssatzung vorzubereiten.
Anlagen: 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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