Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Lärmaktionsplanes und beauftragt die Gemeinde, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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