Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA
B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück
394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.
15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA
B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück
394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.
Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA
B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück
394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:.
04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA
B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück
394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA
B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück
394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.