Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2005-0070  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum B-Plan "Platanen-/Ulmenstraße" im OT Wandlitz
Platanenstraße; Flur 5, Flurstück 592
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340024/05
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan „Platanen-/Ulmenstraße“ schreibt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden als Sattel-, Pult-, Walm- oder Krüppelw
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „Platanen-/Ulmenstraße“ schreibt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden als Sattel-, Pult-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° und maximal 45° zulässig sind.

 

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das geplante Satteldach ist mit einer Dachneigung von 48° vorgesehen.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

§ 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen:

 

„Dächer von Hauptgebäuden sind zulässig als Sattel-, Pult-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° und maximal 45°.“

Anlagen:

Anlagen:

 

(4 Seiten)

Auszug aus dem Bauantrag