Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Platanen-/Ulmenstraße“ schreibt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden als Sattel-, Pult-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° und maximal 45° zulässig sind. Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das geplante Satteldach ist mit einer Dachneigung von 48° vorgesehen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen: „Dächer von Hauptgebäuden sind zulässig als Sattel-, Pult-, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° und maximal 45°.“ Anlagen: (4 Seiten) Auszug aus dem Bauantrag |
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