Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Gestaltung der Fassadenoberflächen: „Für Fassadenoberflächen ist glatter oder fein- bis mittelkörniger Putz mit gleichmäßiger Ober-flächenstruktur in hellen, nicht glänzenden Farben zulässig. Einzelne Fassadenelemente können dunkler abgesetzt werden. Fassadenverkleidungen aus Holz, Naturstein, Metall oder Kunststoff sind nicht zulässig. Zur Fassadengliederung darf Sicht- oder Verblendmauerwerk mit glatter Oberfläche eingesetzt werden. Der Anteil des Sicht- oder Verblendmauerwerkes darf ein Drittel der Fassadenfläche nicht überschreiten.“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 2 Enthaltung: 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||