1.Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 540
und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem
Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zu
benennen.
3.Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstücke 540 und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte
wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher
Vertrag abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstücke 540 und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte
wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher
Vertrag abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:.
04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 540
und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem
Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zu
benennen.
3.Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstücke 540 und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte
wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher
Vertrag abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.