Für das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstück 73 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als
Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für eine Seniorenresidenz;
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
Klärung
der erforderlichen Erschließung;
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen;
Klärung der denkmal- und bodendenkmalrechtlichen
Belange.
30.01.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 23.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstück 73 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als
Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses Beschlusses.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für eine Seniorenresidenz;
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
Klärung
der erforderlichen Erschließung;
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen;
Klärung der denkmal- und bodendenkmalrechtlichen
Belange.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
09.02.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 22 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstück 73 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als
Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses Beschlusses.
Mit einem noch zu benennenden Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zu schließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung
mit der Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
Schaffung
von Planungs- und Baurecht für eine Seniorenresidenz;
Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
Klärung
der erforderlichen Erschließung;
Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen;
Klärung der denkmal- und bodendenkmalrechtlichen
Belange.