Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Auf einer Teilfläche des Flurstückes 79, an der B167, soll ein Aufstellplatz für Anhänger zu Ausstellungszwecken geschaffen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemarkung Zerpenschleuse als Mischgebiet ausgewiesen. Des weiteren befindet sich das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum Bauantrag zur Errichtung eines Ausstellplatzes für Anhänger zu Ausstellungszwecken. Anlagen: 4 Seiten A 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |