Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01. September 2005 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 Abs. 2 GO §§ 2, 3, 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (7 Seiten) Abwägungsprotokoll
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