Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2005-0313 wurde in der Sitzung am 01.09.2005 der damals beiliegende Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten – Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 beschlossen. In § 8 Wirksamwerden der Neuzuordnung wurde der 01.01.2006 benannt. Als Voraussetzung des Inkrafttretens, sind die kommunalaufsichtliche Genehmigung und der dazugehörige Kreistagsbeschluss des Landkreises Barnim erforderlich. Der Kreistagsbeschluss konnte auf Grund der Sitzungstermine und Ladungsfristen in 2005 nicht mehr eingeholt werden. Aus diesem Grunde muss § 8 dahingehend geändert werden, dass der Gebietsänderungsvertrag zum 01.07.2006 in Kraft tritt. Die textliche Abweichung befugt gegenwärtig nicht zur Unterschriftsleistung. § 9 Abs.4 GO erfordert zwingend eine wortwörtliche Übereinstimmung von beschlossenem und unterzeichnetem Vertragstext. Gesetzliche Grundlagen § 9 Abs. 4 GO Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Änderung des § 8 Wirksamwerden der Neuzuordnung zum 01.07.2006 des Gebietsänderungsvertrages zur Neuzuordnung von Gebieten – Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03. Anlagen: Gebietsänderungsvertrag – Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten
(Aufhebung von Exklaven)
Zwischen der Gemeinde Wandlitz, vertreten durch den
Bürgermeister Udo Tiepelmann, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz, und der Gemeinde Marienwerder, vertreten durch das Amt
Biesenthal-Barnim, dieses vertreten durch den
Amtsdirektor Hans-Ulrich Kühne, Plottkeallee 5, 16359
Biesenthal, wird folgender Vertrag
geschlossen: § 1 Neuzuordnung von Gebieten Die
Gemeinde Wandlitz und die Gemeinde Marienwerder vereinbaren gemäß §
9 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg folgende Änderungen des
Gemeindegebietes: Die
Exklave Sophienstädt 02, Gemarkungsnummer 12 269 1676, der dem Landkreis Barnim
zugehörigen Gemeinde Wandlitz, mit einer Größe von 6826 m², und
die
Exklave Sophienstädt 03, Gemarkungsnummer 12 269 1677, der dem Landkreis Barnim
zugehörigen Gemeinde Wandlitz, mit einer Größe von 26 125 m², wird
in das Gebiet der Gemeinde Marienwerder
eingegliedert. § 2 Rechtsnachfolge Die
Gemeinde Marienwerder, zu der nach Wirksamwerden dieses Vertrages die in § 1
bezeichneten Gebiete gehören, tritt in die Rechtsverhältnisse ein, die in Bezug
auf diese Gebiete durch die Gemeinde Wandlitz vor Wirksamwerden dieses
Vertrages begründet worden sind. Mit
Wirksamwerden dieses Vertrages geht die Verwaltungszuständigkeit für die Gebiete nach § 1 dieses Vertrages auf die
nach § 3 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg zuständige
Behörde über. § 3 Auseinandersetzung Eine
Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt. § 4 Sicherung der Bürgerrechte Soweit für Rechte und Pflichten die Dauer des Wohnens in der aufnehmenden Gemeinde Marienwerder maßgebend ist, gilt das ununterbrochene Wohnen in den Gebieten nach § 1 dieses Vertrages als solches in der Gemeinde Marienwerder. § 5 Ortsrecht Mit
Wirksamwerden dieses Vertrages gilt für das Gebiet nach § 1 dieses Vertrages
das Ortsrecht der Gemeinde Marienwerder. § 6 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen dem derzeit oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßige Regelung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt. § 7 Genehmigungsvorbehalt Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern. § 8 Wirksamwerden der Neuzuordnung Es besteht Übereinstimmung darüber, dass die Neuzuordnung nach dem Vorliegen der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung zum 01.07.2006 erfolgen soll. Diese Vereinbarung besteht
in 4 Ausfertigungen. Die Ausfertigung 1 erhält
die Gemeinde Wandlitz, die Ausfertigung 2 die Gemeinde Marienwerder, die
Ausfertigung 3 die Genehmigungsbehörde und die Ausfertigung 4 das Kataster- und
Vermessungsamt des Landkreises Barnim. Wandlitz, den Udo Tiepelmann
Falk Hennersdorf Bürgermeister
Vorsitzender der Gemeindevertretung Biesenthal, den Hans-Ulrich Kühne
Danko Jur Amtsdirektor
Ehrenamtlicher
Bürgermeister |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |